In der interdisziplinäre DFG-Forschungsgruppe “Recht – Geschlecht – Kollektivität” kooperieren Vertreter*innen der Rechtswissenschaft, der Soziologie, der Europäischen Ethnologie und der Geschichtswissenschaft. Das Entstehen der Gruppe geht auf die Initiative von Susanne Baer zurück. Ihrer Einladung folgten Wissenschaftler*innen von der Humboldt-Universität, der Technischen Universität, der Freien Universität, der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der Universität Potsdam. In den sechs Teilprojekten wird die Schnittstelle von Recht als soziokulturellem Diskurs- und Handlungszusammenhang und von Geschlecht als wirkmächtiger sozialer Norm und Strukturkategorie bearbeitet. Herausgearbeitet werden soll, wie sich Recht und Geschlecht reflexiv aufeinander beziehen: Wie wirken sich rechtliche Rahmungen und Diskurse auf Geschlechterverhältnisse, wie wiederum Geschlecht auf Recht aus und wie werden beide durch diese wechselseitige Bezogenheit verändert?
Mehr Informationen auf der Website der Forschungsgruppe.