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Kriminalisierung von Homosexualität: Eine Verflechtungsgeschichte von Straf- und Asylrecht

Veronika Springmann (Dr.), Studium der Geschichte und Sportwissenschaften. 
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Geschichte des Nationalsozialismus, Geschichte der Gewalt, Körper- und Sexualitätsgeschichte sowie queere Geschichtsschreibung und Kulturgeschichte des Rechts.  Derzeit arbeitet sie innerhalb des DFG-Forschungsprojekts »Homosexuellenbewegung und Rechtsordnung in der Bundesrepublik 1949–2002« an der Freien Universität Berlin. 

Petra Sußner (Dr.) ist Rechtswissenschaftlerin und arbeitet im Rahmen des DFG-Forschungsprojekts „Knotenpunkt Kollektiv. Geschlecht, Sexuelle Orientierung und Geschlechtliche Identität als soziale Gruppe(n) im Europäischen Asylrecht“ an der Juristischen Fakultät der HU Berlin. Zum Thema ist von ihr zuletzt in der ZfMR 1/2020  „Mit Recht gegen die Verhältnisse: Asylrechtlicher Schutz vor Heteronormativität“ erschienen. 

Im Frühsommer 2020 hat das europäische Projekt SOGICA seine Abschlussempfehlungen für das Asylverfahren veröffentlicht. Eine davon lautet, dass das „BAMF und die Verwaltungsgerichte […] die Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen unabhängig von ihrer Durchsetzung als ausreichend anerkennen, um eine Verfolgung festzustellen“. Zum Hintergrund: im Jahr 2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH 2013) entschieden, dass die Kriminalisierung von homosexuellen Handlungen nur dann als Verfolgung im Sinn des Asylrechts in Frage kommt, wenn es auch tatsächlich zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt. Es darf sich also nicht um ‚totes Recht‘ handeln. 

Petra Sußner und Veronika Springmann forschen in der DFG-Forschungsgruppe Recht-Geschlecht-Kollektivität einerseits zur Gerichtspraxis im europäischen Asylrecht („Verhandeln“) und andererseits zur Entkriminalisierung homosexueller Handlungen in der BRD. An dieser Stelle fragen sie gemeinsam nach der Kriminalisierung homosexueller Handlungen im Asylrecht und denken dabei andere Schutzansprüche mit der eigenen Verfolgungsgeschichte zusammen. Was bedeutet es, dass die Kriminalisierung von homosexuellen Handlungen in der BRD selbst jahrzehntelang rechtliche Praxis war? Was lässt sich aus der historischen Perspektive für die aktuelle Asylrechtspraxis gewinnen? Ausgangspunkt des Beitrags ist die konkrete EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2013. Diese Arbeit an einem konkreten Fall folgt dem Anspruch auf interdisziplinäre Rechtsforschung, die Recht als historisches kulturelles Phänomen und damit als soziale Praxis anerkennt, und konsequenterweise auch auf die Spezifika des dogmatischen Rechtsdiskurses zugeht. 

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Recht und Geschichte. Recht in der Geschichte

Veronika Springmann für “Ruminationen

Dass Historiker wie bspw. Hans-Ulrich Wehler in seiner Gesellschaftsgeschichte Recht als Kategorie weder berücksichtigt noch benannt haben, verweist einmal mehr auf die rechtliche Konstituierung eines ‚autonomen männlichen Subjekts‘, von dem das Recht ausging und diesem Freiheit gewährte. Wird Recht nicht als einschränkend empfunden, scheint es auch nicht als strukturierend wahrgenommen zu werden.  
Mittlerweile liegen eine Reihe von Texten vor, die das Verhältnis von Geschichtswissenschaft und Rechtswissenschaft näher zu bestimmen versuchen und entsprechend an der Schnittstelle beider angesiedelter Gegenstände diskutieren. Reinhart Koselleck beispielsweise reflektiert in seinem Essay Geschichte, Recht und Gerechtigkeit „das Verhältnis der allgemeinen Geschichte zur Rechtsgeschichte“. Dabei beschäftigt ihn die Frage, inwieweit beide Wissenschaften der Suche nach Gerechtigkeit verpflichtet seien.[1]

Von wo aus aber wird die Beziehung definiert, wenn Rechts- und Geschichtswissenschaften ins Verhältnis gesetzt werden, und welche Ansprüche haben beide aneinander? Historiker*innen arbeiten schon lange mit juridischen/juristischen Quellen[2]. Nicht nur Koselleck verglich die Arbeit von Historiker*innen mit der von Richter*innen in ihrem Anspruch auf der Suche nach Wahrheit.[3]

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Recht auf Begehren: 50 Jahre Strafrechtsreform

Veronika Springmann

Am 1. September 1969 trat das Gesetz zur Strafrechtsreform in Kraft. Damit war mann-männliche Homosexualität nicht mehr strafbar. Männer, die zu diesem Zeitpunkt auf Grunde des § 175 StGb inhaftiert waren, mussten aus den Gefängnissen entlassen werden, weil nun, nach der Strafrechtsreform, kein Haftgrund mehr vorlag. Dem voraus gegangen waren jahrelange Diskussionen und Debatten um eine Reform des Strafrechts. 1871 in Deutschland eingeführt und im Nationalsozialismus verschärft, wurde es in der BRD einfach übernommen. In der Kritik stand insbesondere das Sexualstrafrecht und damit der § 175 StGb.

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Rezension online

Seit dem 22.08.19 ist Veronika Springmanns Rezension zum Sammelband „National Politics and Sexuality in Transregional Perspective. The Homophobic Argument“, herausgegeben von Achim Rohde, Christina von Braun und Stefanie Schüler-Springorum, auf hsozkult.de zu lesen.

Von Sichtbarkeiten und Solidaritäten – Repräsentationen von Sexualität im Film ‘Pride’

Gekürzte Version des Beitrags vom Gründungstreffen des Arbeitskreises zur Geschichte der Sexualitäten, 17.–19. Mai 2019

Adrian Lehne und Veronika Springmann

Der junge Joe Bromley stiehlt sich 1984 aus seinem Elternhaus in einer Londoner Vorstadt um zum ersten Mal ein seinem 20 jährigen Leben zur Gay Pride in London zu gehen. Dort trifft er auf Mike, der ihn dazu anhält mit ihm ein Banner zu tragen: „Queers:  better blatant than latent“. Joel, sichtbar um Unsichtbarkeit bemüht, wirkt verunsichert, was von den Schwulen und Lesben um ihn herum mit verständnisvoller Belustigung zur Kenntnis genommen wird.
So beginnt der Film Pride, der unter der Regie von Matthew Warchus 2014 in die Kinos kam. Um was es um den Film geht, ist unmißverständlich von der ersten Sekunde an zu hören: „Solidarity forever“.

Warum haben wir uns ausgerechnet diesen Film ausgesucht, um über Repräsentationen von Sexualität zu sprechen? Warum haben wir uns überhaupt einen Film ausgesucht?
Spielfilme  gehören sicherlich zu den wirkungsmächtigsten Medien mit denen Geschichtsbilder repräsentiert werden.[1] Der Film Pride verknüpft unterschiedliche Fragestellungen und Konfliktfelder, die mit Blick auf „eine Geschichte der Sexualitäten“ relevant gemacht könnten. Dazu verbindet er eine Geschichte der Sexualitäten, in diesem Fall der Homosexualitäten mit Zeitgeschichte, nämlich den 80er Jahren in England, der Zeit der  – wie sie einer der Akteure dem Film nennt: Margareth Fucking Thatcher und dem zunehmenden Umbau des englischen Staates hin zu einem liberalen Staat. Der Film stellt damit die nach wie vor viel zu selten gestellte Frage nach der Komplexität und Ambiguität dessen, was wir einen liberalen Staat nennen.
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