Paul M. Horntrich, Universitätsassistent am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien, forscht zur Geschichte der Pornographie in Österreich. Sein Dissertationsprojekt untersucht politische Debatten, mediale Diskussionen sowie den gerichtlichen Umgang mit Pornographie von den 1950er bis in die frühen 1980er Jahre.
Kontakt: paul.horntrich[at]univie.ac.at
Im Jahr 1976 wurde der Wiener Kaufmann Hans S., Besitzer eines Sex-Shops, in dem er vor allem Verhütungsmittel und Pornomagazine verkaufte, nach dem österreichischen Pornographiegesetz angezeigt. S., bereits zum wiederholten Male in dieser Sache angeklagt, fühlte sich zu Unrecht verurteilt und akzeptierte das Urteil des Erstgerichtes nicht. Unter Ausnutzung der ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel brachte er seinen Fall bis vor den Obersten Gerichtshof. Dieser traf eine wegweisende Entscheidung, die schließlich zu einer Entkriminalisierung von Pornographie in Österreich führen sollte.
Der Straftatbestand der „Unzüchtigkeit“
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