“Das gelobte Land der Gleichberechtigung”? – Die Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in der nichtstaatlichen Frauenbewegung in der DDR

Dr. Jessica Bock ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Digitalen Deutschen Frauenarchiv. Sie promovierte über die ostdeutsche Frauenbewegung am Beispiel Leipzigs 1980 bis 2000. Derzeit erarbeitet sie im Auftrag des Vereins Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen eine Broschüre über Schwangerschaftsabbruch in Sachsen von 1945 bis 1989/90.

Mit der Einführung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs (1972) gilt die DDR bis heute als Paradebeispiel für eine verwirklichte Gleichstellung und eine gesetzlich verbriefte körperliche Selbstbestimmung der Frau. Eine genauere Betrachtung der Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR und die Berücksichtigung der vielschichtigen Erfahrungen der betroffenen Frauen findet allerdings selten statt.

 Ich möchte ich diese Leerstelle aufgreifen. und der Frage nachgehen, wie die Frauen der nichtstaatlichen Frauenbewegung die ihnen durch die Fristenregelung garantierte Autonomie und Handlungsmacht wahrgenommen haben und welche Vorstellungen bezüglich körperlicher Selbstbestimmung und Verhütung dem zugrunde lagen. Ferner möchte eruieren, wie die praktische Umsetzung der Fristenregelung erlebt wurde und welche Probleme bezüglich des Abbruchs innerhalb der informellen Frauengruppen diskutiert wurden. Als Beispiel dient mir die AG Schwangerschaftsabbruch, die 1988 auf dem Frauenforum in Erfurt durchgeführt wurde.

Continue Reading

Freiheit von oder Freiheit zur Sexualität? Verhandlungen von Autonomie und Sexualität in Debatten der Sexualpädagogik des 20. Jahrhunderts

Miriam Brunnengräber, Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Sexuelle Humandifferenzierung und Behinderung“ (Leitung: Dr. Tobias Boll), SFB 1482 Humandifferenzierung, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Arbeitsschwerpunkte: Wissenssoziologie, Soziologie des Sexuellen, Diskurs- und Subjektivierungsforschung, qualitative empirische Sozialforschung.

„Aufgabe von Sexualpädagogik und sexueller Bildung ist es, Menschen auf ihrem Weg zu sexueller Selbstbestimmung und Verantwortlichkeit zu begleiten und zu unterstützen“ (isp 2022). So beschreibt das Institut für Sexualpädagogik, eine der zentralen Institutionen der Sexualpädagogik in Deutschland, heute das Kernanliegen sexualpädagogischen Arbeitens. Mit der Orientierung an sexueller Selbstbestimmung macht sich die Sexualpädagogik die Befähigung zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit der eigenen Sexualität unter Wahrung der Grenzen anderer zur Aufgabe. Als wichtige Legitimationsfigur dienen internationale wie nationale Dokumente der Debatte um sexuelle (Menschen-)Rechte, etwa die Yogyakarta-Prinzipien oder die IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte. Gemeinsamer Bezugsrahmen ist das individuelle Recht, frei über den eigenen Körper verfügen sowie die eigene sexuelle Identität frei ausdrücken zu können.

Ein solches Verständnis von selbstbestimmter Sexualität ist nicht notwendig gegeben, sondern Ergebnis und Gegenstand konflikthafter diskursiver Aushandlungen, die auch innerhalb des sexualpädagogischen Fachdiskurses ausgetragen wurden. Wie das Verhältnis von Sexualität und Selbstbestimmung bzw. Autonomie disziplingeschichtlich unterschiedlich verhandelt und welche ‚Sexualität‘ dabei jeweils mitkonstruiert wurde, lässt sich beispielhaft anhand der Gegenüberstellung zweier sexualpädagogischer Programme rekonstruieren, deren zentrale Texte im Folgenden knapp beleuchtet werden: Die 1907 vom Pädagogen und Philosophen Friedrich Wilhelm Foerster veröffentlichte Schrift „Sexualethik und Sexualpädagogik“[1] und das 1970 publizierte Werk „Sexualerziehung“ Helmut Kentlers, der als Psychologe, Sozial- und Sexualwissenschaftler den sexualpädagogischen Fachdiskurs der 1960er bis 80er Jahre entscheidend prägte[2]

Continue Reading

Selbstbestimmung auf dem Prüfstand. Feministische Debatten zu Reproduktionstechniken, Abtreibung und Eugenik in den 1980er Jahren.

Pia Marzell ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschlechtergeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. In ihrem Dissertationsprojekt forscht sie zu Auseinandersetzungen Schwarzer, migrantischer, jüdischer und behinderter Frauen in der Neuen Frauenbewegung. 
Kontakt: pia.marzell@uni-jena.de

Weibliche Selbstbestimmung, neue Technologien und alte Eugenik

Die sozial-liberale Bundesregierung hatte bei ihrem Amtsantritt 1969 eine grundlegende Reform des Strafrechts angekündigt. Damit sollte auch der Schwangerschaftsabbrüche regelnde § 218 reformiert werden. Nach heftigen Debatten und einem Eingriff des Bundesverfassungsgerichts wurde im Juni 1976 die Neuregelung des § 218 als Indikationsregelung beschlossen. Neben der kriminologischen, medizinischen und sozialen Indikation wurde auch eine embryopathische oder eugenische Indikation eingeführt. Diese regelte, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche straffrei sei, sollte eine „Schädigung“ des Fötus vorliegen.

In der Frauenbewegung[1] wurde die Indikationsregelung des § 218 als Niederlage erlebt. Viele Feminist:innen hatten für eine Streichung des Paragraphen demonstriert. Die Forderung nach körperlicher und sexueller Selbstbestimmung war Anfang der 1970er eines der verbindenden Schlagworte der Bewegung geworden. Eine ausführliche Diskussion über die einzelnen Indikationen des § 218 wurde nach 1976 in der Frauenbewegung nicht geführt.

Continue Reading

Auf dem Weg zu einer Charta der sexuellen Menschenrechte. Idee und Öffentlichkeit der Weltliga für Sexualreform (1928-1935)

Richard Kühl, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Düsseldorf und Lehrbeauftragter am Seminar für Zeitgeschichte der Universität Tübingen. Arbeitsschwerpunkte: Geschichte der Sexualforschung, Wissenschaft und Moderne, Mentalitätsgeschichte Erster Weltkrieg und Weimarer Republik.

Es gibt wenig historische Forschung über die Weltliga für Sexualreform (WLSR). Und die wenigen Arbeiten, die vorliegen, haben allzu beiläufig behandelt, dass die Herstellung von Öffentlichkeit ihr auffälligstes Merkmal war. 1928 als transnationales Netzwerk reformerischer Sexualforschung gegründet, erzielten ihre bis 1932 in wechselnden europäischen Städten abgehaltenen Kongresse eine enorme mediale Aufmerksamkeit. Darin sahen die Protagonist*innen eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung einer Agenda, die um einen bis dahin nur selten gebrauchten Begriff zentriert war: „sexuelle Menschenrechte“. Die Wirkungsgeschichte dieser in historisch vielerlei Hinsicht einmaligen Organisation wird heute, wie die nachfolgende Skizze anhand exemplarischer Entwicklungen aufzeigen will, unterschätzt..

Continue Reading

Live-Tweeten statt Tagungsbericht: Vor- und Nachteile

Greta Hülsmann, Merlin Sophie Bootsmann und Andrea Rottmann

Inwiefern können Tweets einen Tagungsbericht ersetzen? Was eröffnet die Dokumentation einer Tagung auf Twitter und was verschließt sie? Diese und weitere Fragen haben wir uns gestellt, um im vorliegenden Blogbeitrag über Twitter, Tagungsberichte und Wissenschaftskommunikation zu reflektieren.

Wir tun dies im Anschluss an unseren Blogbeitrag von vorletzter Woche, in dem wir die zentralen Diskussionen der Tagung ‘Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung’ vom 24./25. Februar 2022 anhand unserer damaligen Tweets zur Tagung zusammengefasst haben.

Continue Reading

Ambivalenzen der sexuellen Selbstbestimmung in historischer Perspektive: Bericht zur Tagung “Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung”

Andrea Rottmann, Merlin Sophie Bootsmann und Greta Hülsmann

Am 24. und 25. Februar 2022 fand die Online-Tagung “Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung” statt. Eingeladen hatte der Arbeitsbereich Geschichtsdidaktik der Freien Universität Berlin. Die Idee für die Tagung stammte von der Gründerin des Blogs Veronika Springmann und wurde von den aktuellen Herausgeberinnen als Teil des Forschungsprojekts „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“ umgesetzt. Das Tagungsteam hatte dazu aufgerufen, sich damit zu beschäftigen “auf welche Weise das Konzept der sexuellen Selbstbestimmung verflochten ist mit Konzepten von Autonomie, Individualität/Subjektpositionen/Identität auf der einen Seite sowie mit kollektiven Vorstellungen etwa von ‘Sittlichkeit’ und Moral andererseits”. Forschende aus der Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft und den Gender Studies antworteten. Die Paper verwiesen auf die Vielfältigkeit und Ambivalenz des Begriffs der sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere unter den Aspekten der Freiheit zur bzw. von Sexualität. Hierbei wurde auch der historische Wandel von Sexualitätskonzepten sowie Sexualitätsrecht in verschiedenen politischen Systemen im 21. Jahrhundert diskutiert. Zudem wiesen die Teilnehmer*innen vielfach auf die Zusammenhänge von sexueller Selbstbestimmung mit Subjektivitäten bzw. Identitäten und diskursiven Wissensordnungen hin.

Wir haben die gesamte Tagung live per Twitter begleitet und so auch dokumentiert. In diesem Blogbeitrag fassen wir die zentralen Diskussionen anhand unserer damaligen Tweets zur Tagung zusammen. In einem zweiten Blogbeitrag werden wir das Tweeten selbst und seine Rolle für die Dokumentation der Tagung reflektieren.

Continue Reading

Bildungsplan statt Berufsverbot. Wie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt innerhalb der letztem fünfzig Jahre vom schulischen Tabu zum Inhalt von Bildungs- und Lehrplänen wurde

Merlin Sophie Bootsmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin. Zusammen mit Greta Hülsmann, Martin Lücke und Andrea Rottmann bearbeitet es in der zweiten Förderphase der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ das Teilprojekt „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“. Ihre Forschungsinteressen umfassen neben Queer History auch Zeitgeschichte, Umweltgeschichte und die Geschichte der Arbeit und industrieller Beziehungen. Kontakt: m.bootsmann@fu-berlin.de

An Pfingsten 1973 organisierte die Homosexuelle Aktion Westberlin eine Demonstration gegen die Diskriminierung von Homosexuellen. Unter den Demonstrierenden befanden sich damals unter anderem etwa 20 schwule und lesbische Lehrer*innen, die dabei vor einem Dilemma standen: Einerseits wollten sie sich öffentlich positionieren, andererseits hatten sie Angst vor beruflicher Diskriminierung bis hin zur Entlassung. Dafür fanden sie am 9. Juni 1973 ein so drastisches wie passendes Bild: Um an der HAW-Pfingstdemo teilzunehmen, zogen sie sich Kapuzen auf, die sie in ihren Rollen als „Lehrer“ oder „Lehrerin“ erkenntlich machten – aber nicht als Privatpersonen.

Ein schwarz-weißes Foto von einer Demonstration. Eine Person mit dem Rücken zur Kamera schneidet Löcher in Kapuzen, die sich andere Menschen auf den Kopf gesetzt haben. Auf den Kapuzen steht: Lehrer
Mit Kapuzen maskierte Lehrer*innen auf der Pfingstdemo am 9. Juni 1973.
Continue Reading
Search OpenEdition Search

You will be redirected to OpenEdition Search