HIV/AIDS, Schwulenbewegung und Recht

von Adrian Lehne

Mehrere Banner auf der Demonstration der AIDS-Woche 1990 in München (Abbildung siehe oben) verlangten die Abschaffung von § 175 des Strafgesetzbuches. Aus heutiger Sicht mögen andere Forderungen der Zeit, wie eine Verbesserung der Behandlung von AIDS-Kranken oder die Erwartung an eine intensivere Forschung nach Medikamenten, drängender erscheinen. Zudem war der Paragraph zu dieser Zeit gegenüber der frühen Bundesrepublik deutlich abgeschwächt; reguliert wurde im Wesentlichen das nach wie vor unterschiedliche Schutzalter mann-männlicher gegenüber heterosexuellen Sexualkontakte. Wieso also nahm der Kampf gegen § 175 dennoch eine wichtige Rolle auf einer AIDS-Demo ein? Continue reading “HIV/AIDS, Schwulenbewegung und Recht”

Ein Kind gehört zur Mutter, außer die Mutter ist lesbisch

Der erste Gastbeitrag wurde von Dr. Kirsten Plötz verfasst, sie ist Historikerin und arbeitet unter anderem zu lesbischen Themen und Biographien. Weitere Inhalte können auf Kirsten Plötz’ Webseite verfolgt werden.

„Um die Angst verheirateter Lesben zu reduzieren, müßte gewährleistet sein, daß sie bei einer Scheidung nicht mehr automatisch die Kinder verlieren.“[1] So ist es in einem Positionspapier über die „Emanzipation von Lesbierinnen“ von 1977 zu lesen. Zwar schrieb kein Paragraf vor, dass Müttern mit lesbischen Beziehungen ihre Kinder zu nehmen seien. Doch bundesdeutsche Gerichte interpretierten das Kindeswohl viele Jahre lang strikt heterosexuell. Repressionen gegen lesbische Liebe sind oftmals in anderen Bereichen zu finden als jene gegen Begehren unter Männern. Continue reading “Ein Kind gehört zur Mutter, außer die Mutter ist lesbisch”

Rezension online

Seit dem 19.10.18 ist Veronika Springmanns Rezension zu Julia Noah Muniers Buch “Sexualisierte Nazis. Erinnerungskulturelle Subjektivierungspraktiken in Deutungsmustern von Nationalsozialismus und italienischem Faschismus” auf hsozkult.de zu lesen.

Die Homosexuellenbewegung und die Rechtsordnung in der Bundesrepublik 1949-2002

von Veronika Springmann

English Version:
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Demonstration während der Aids-Woche in München. Karl-Heinz Egginger (SZ)

1990 fand im Rahmen der AIDS-Woche eine Demonstration statt, die sich u.a. gegen den berüchtigten Maßnahmenkatalog von Peter Gauweiler richteten. „Lesbierinnen und die 175er“ seien es, die zu dieser Krankheit beitragen würden. Die Angst, dass es wieder zu einer Verschärfung des § 175 StGB kommen würde, schien  – zumindest in Bayern – nicht unbegründet zu sein. Erst vier Jahre später sollte § 175 StGB ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Sexuelle Handlungen zwischen Frauen fielen nie unter dieses Gesetz. 

Bei dem Stichwort „Sexualität und Recht“ denken die meisten sofort an die Kriminalisierung von Homosexualitäten, bzw. an die Regulierung von gleichgeschlechtlichem Begehren durch den Staat. Der Zusammenhang von Sexualität und Recht umfasst jedoch mehr als die Prozesse der (Ent-)Kriminalisierung. Rechtliche Regulierungen waren und sind nicht nur gegen Homosexualitäten/gleichgeschlechtliches Begehren gerichtet, sondern umfassen auch Prostitution, Abtreibung(sgesetze), Reproduktion oder Heirat(sverbote). Die Kategorien Geschlecht, race oder auch Religion sind dabei wesentliche Achsen sowohl der Regulierungen als auch der historischen Analyse. Continue reading “Die Homosexuellenbewegung und die Rechtsordnung in der Bundesrepublik 1949-2002”

History | Sexuality | Law

Dieser Blog entsteht im Rahmen der Arbeit des DFG-Teilprojekts „Die Homosexuellenbewegung und die Rechtsordnung in der Bundesrepublik 1949-2002“ der Forschungsgruppe “Recht – Geschlecht – Kollektivität”. Prozesse der Normierung, Kategorisierung und Solidarisierung”. Das Teilprojekt untersucht die homosexuelle Emanzipationsbewegung der Bundesrepublik in ihrer Auseinandersetzung mit der deutschen Rechtsordnung im Zeitraum von der Gründung der Bundesrepublik 1949 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2002. Gefragt wird nach den Zusammenhängen zwischen Prozessen der Entkriminalisierung und Entdiskriminierung und der Formierung politischer Kollektive und Subkulturen.

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