Pia Marzell ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschlechtergeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. In ihrem Dissertationsprojekt forscht sie zu Auseinandersetzungen Schwarzer, migrantischer, jüdischer und behinderter Frauen in der Neuen Frauenbewegung.
Kontakt: pia.marzell@uni-jena.de
Weibliche Selbstbestimmung, neue Technologien und alte Eugenik
Die sozial-liberale Bundesregierung hatte bei ihrem Amtsantritt 1969 eine grundlegende Reform des Strafrechts angekündigt. Damit sollte auch der Schwangerschaftsabbrüche regelnde § 218 reformiert werden. Nach heftigen Debatten und einem Eingriff des Bundesverfassungsgerichts wurde im Juni 1976 die Neuregelung des § 218 als Indikationsregelung beschlossen. Neben der kriminologischen, medizinischen und sozialen Indikation wurde auch eine embryopathische oder eugenische Indikation eingeführt. Diese regelte, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche straffrei sei, sollte eine „Schädigung“ des Fötus vorliegen.
In der Frauenbewegung[1] wurde die Indikationsregelung des § 218 als Niederlage erlebt. Viele Feminist:innen hatten für eine Streichung des Paragraphen demonstriert. Die Forderung nach körperlicher und sexueller Selbstbestimmung war Anfang der 1970er eines der verbindenden Schlagworte der Bewegung geworden. Eine ausführliche Diskussion über die einzelnen Indikationen des § 218 wurde nach 1976 in der Frauenbewegung nicht geführt.
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