Frédéric Stroh gehört dem Geschichtsforschungszentrum ARCHE der Université de Strasbourg (Frankreich). Er hat 2018 mit einer Dissertation über die NS-Strafverfolgung der Homosexualität in Baden und im annektierten Elsass promoviert. Nach einem Forschungsaufenthalt am Deutschen Historischen Institut Warschau und in Slowenien führt er zurzeit ein Forschungsprojekt für das Saarland über die Verfolgung der männlichen Homosexualität (1933-1994) durch. Kontakt: www.frederic-stroh.eu
Im Zuge der Eroberung Europas durch den nationalsozialistischen Staat ab 1939, wunderten sich die deutschen Behörden in den besetzten Gebieten über die Ausbreitung der männlichen Homosexualität. In Posen mahnte im April 1941 ein Amtsrichter an, dass „der gleichgeschlechtliche Verkehr zwischen Polen hier im Wartheland ein Ausmass angenommen hat, dass er die öffentliche Sittlichkeit gefährdet“.[1] Im Elsass teilte die deutsche Kriminalpolizei dem deutschen Oberstaatsanwalt im November 1940 mit: „in Kolmar ist nach den bisherigen Feststellungen die Unzucht unter Männern sehr verbreitet“[2]. Dies schien die deutschen Verfolgungsakteure gerade deswegen zu überraschen, weil der NS-Staat in den 1930er Jahren eine harte – vor allem gerichtliche – Verfolgung der männlichen Homosexuellen durchgeführt hat.
Eine direkte Umsetzung des NS-Strafverfolgungsmodells der Homosexualität außerhalb des Reichs fand aber nicht statt. Das lag erstens daran, dass die Rechtsrahmen in vielen Ländern eine solche Strafverfolgung am Anfang unmöglich gemacht haben. Zweitens aber wurde die Strafverfolgung der Homosexualität zum Teil durch die NS-Rassenpolitik bedingt. Das möchte ich im Folgenden ausführen.
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