Scheidungsproblematiken im habsburgischen Bosnien-Herzegowina
Ninja Bumann ist Universitätsassistentin (PraeDoc) am Institut für Osteuropäische Geschichte der Universität Wien. Sie forscht im Rahmen ihrer Dissertation zu Ehen und Geschlechterbeziehungen sowie deren Aushandlung an Schariagerichten im habsburgischen Bosnien-Herzegowina.
Mit der Okkupation der osmanischen Provinzen Bosnien und Herzegowina durch Österreich-Ungarn im Jahr 1878 kamen erstmals Muslim*innen unter habsburgische Herrschaft. Sie stellten ein Drittel der Bevölkerung Bosnien-Herzegowinas.[1] Dies führte dazu, dass die hiesigen Schariagerichte in die neu errichtete österreichisch-ungarische Verwaltung integriert wurden. Diese Gerichte, die nach islamischen Vorschriften Recht sprachen, waren für die Regelung von Ehe-, Familien- und Erbangelegenheiten von Muslim*innen zuständig. Die Akten dieser Schariagerichte bieten Historiker*innen heute eine Masse an Informationen, welche über Ehe- und Familienbeziehungen Auskunft geben und gleichzeitig ebenso die Komplexität des Verhältnisses zwischen der habsburgischen Herrschaft und der lokalen muslimischen Bevölkerung aufzeigen. Als Beispiel, um diese Aspekte darzustellen, bieten sich die Gerichtsfälle zu Frauen an, die ihren Ehemann gegen dessen Willen verlassen haben.
Ein Gesuch an den bosnischen Gouverneur
Im Dezember 1900 wurde dem gemeinsamen k.u.k. Finanzminister und Gouverneur von Bosnien-Herzegowina, Benjámin Kállay, ein von zahlreichen muslimischen Notabeln aus ganz Bosnien-Herzegowina unterzeichnetes Gesuch überreicht, in dem unter anderem gefordert wurde, dass die Schariagerichte eine Vollstreckungskompetenz erhalten sollten. Mit dieser Kompetenz ausgestattet sollten Schariarichter ihre Urteile unter Androhung von Geld- oder Haftstrafen aussprechen können, die dann von den Landesbehörden umgesetzt werden sollten. Diese Forderung wurde damit begründet, dass Ehefrauen ihre Ehemänner häufig gegen dessen Willen und ohne eine gerichtliche Auflösung der Ehe verließen. Dieses Verhalten sei aber gegen die „religiösen Institutionen“ und zerstöre „das Fundament des islamischen Ehe- und Familienlebens“.[2]
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