Veronika Springmann
Am 1. September 1969 trat das Gesetz zur Strafrechtsreform in Kraft. Damit war mann-männliche Homosexualität nicht mehr strafbar. Männer, die zu diesem Zeitpunkt auf Grunde des § 175 StGb inhaftiert waren, mussten aus den Gefängnissen entlassen werden, weil nun, nach der Strafrechtsreform, kein Haftgrund mehr vorlag. Dem voraus gegangen waren jahrelange Diskussionen und Debatten um eine Reform des Strafrechts. 1871 in Deutschland eingeführt und im Nationalsozialismus verschärft, wurde es in der BRD einfach übernommen. In der Kritik stand insbesondere das Sexualstrafrecht und damit der § 175 StGb.
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