Der erste Gastbeitrag wurde von Dr. Kirsten Plötz verfasst, sie ist Historikerin und arbeitet unter anderem zu lesbischen Themen und Biographien. Weitere Inhalte können auf Kirsten Plötz’ Webseite verfolgt werden.
„Um die Angst verheirateter Lesben zu reduzieren, müßte gewährleistet sein, daß sie bei einer Scheidung nicht mehr automatisch die Kinder verlieren.“[1] So ist es in einem Positionspapier über die „Emanzipation von Lesbierinnen“ von 1977 zu lesen. Zwar schrieb kein Paragraf vor, dass Müttern mit lesbischen Beziehungen ihre Kinder zu nehmen seien. Doch bundesdeutsche Gerichte interpretierten das Kindeswohl viele Jahre lang strikt heterosexuell. Repressionen gegen lesbische Liebe sind oftmals in anderen Bereichen zu finden als jene gegen Begehren unter Männern. Continue reading “Ein Kind gehört zur Mutter, außer die Mutter ist lesbisch”