Parlamentarierinnen der SPD und KPD zur Abtreibungsdebatte 1926
Anna-Josepha Kriesche studiert Gymnasiallehramt Geschichte und Französisch an der Friedrich-Schiller Universität Jena. Diesen Text schrieb sie im Rahmen des Seminars „Sexualitäten der Revolution – Revolutionen der Sexualität“ (im WiSe 20/21 bei Pia Marzell) als Hausarbeit und überarbeitete ihn für den Blog. In ihrer anstehenden Abschlussarbeit wird sie sich weiterhin mit der Thematik, dann in Zeitschriften der SPD, auseinandersetzen.
„Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötedt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein. Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel zu der Abtreibung oder Tödtung bei ihr angewandt oder ihr beigebracht hat.“[1]
Seit der §218 erstmals im StGB von 1871 auftauchte, wurden Debatten um dessen Änderung geführt. Als ein Höhepunkt dieser Diskussionen kann sicherlich die breite außerparlamentarische Protestbewegung politisch engagierter Frauen, Künstler*innen und Ärzt*innen in der Weimarer Republik bezeichnet werden, die sich Ende der 1920er herausbildete. Diese öffentliche Protestbewegung formierte sich aus dem Bund für Mutterschutz und Sexualreform, der feministischen Frauenliga sowie dem Bund deutscher Ärztinnen. Im Reichstag waren es Parlamentarierinnen aus SPD und KPD wie Marie Juchacz, Lore Agnes oder Martha Arendsee, die sich seit 1920 mit Anträgen für eine Strafrechtsänderung einsetzten, und entsprechend die Positionen ihrer Parteien in der Abtreibungsdebatte und in den Verhandlungen im Mai 1926 vertraten.
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