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Warum wir mehr über Sexualität in Gefängnissen sprechen sollten

Tara Ohloff, Studentin des Global History Masters an der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin.

Während sich die bundesdeutsche Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend sexuellen Themen öffnete und unter anderem über Homosexualität, AIDS und Vergewaltigung in der Ehe hitzig debattierte, fand auch im Bereich des Justizvollzugs die Auseinandersetzung mit der Sexualität von Strafgefangenen Eingang. Doch in der Welt der Wissenschaft (und auch im öffentlichen Diskurs) gilt Gefängnissexualität nach wie vor als „schmutzig“ oder „unseriös“ und wird daher nur wenig beleuchtet.[1]
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The Body Takes Its Revenge

The Body Politic, Embodiment, and the Bathhouse Raids of 1981

Marisa Suarez, Student of the Global History Master, Free University Berlin.

Discourse on sexuality is often framed in terms of repression and liberation, resistance and legalization; abstract concepts that say little about the material realities of communities aligned by sexuality and instead imply an imagined, inflexible relationship between law and the self. Histories of lesbian and gay Canada are no exception. In 1969, an amendment to the Canadian Criminal Code legalized private consensual sexual acts between two adults over the age of twenty-one, popularly known at the time as the “homosexual bill,” which was the closest that Canada would come to legal protections based on sexuality until the 1990s.[1] And yet, police harassment and indifference toward the gay community continued unabated well into the 1980s, reaching its peak with the infamous bathhouse raids of February 1981. A history of Canadian magazine The Body Politic as it relates to these homophobic raids reveals a Foucauldian “history of bodies” within this narrative of repression and liberation.[2] Continue reading “The Body Takes Its Revenge”

Das Recht frei von Angst zu sein

Wie beeinflusste der §218 StGB die Behinderten-Bewegung der 1980er Jahre in Deutschland?

Felicitas-Josephine Platz, Studium M.A. Geschichtswissenschaften, Kontakt: platz.felicitas[at]gmail.com

„Die Hetzschrift der […] KSG ‚Arbeitskreis für das Leben‘ ist ein Pamphlet gegen Abtreibung, in dem weder die Interessen der Frauen noch die der Krüppel vertreten werden!“[1]  Anhand dieser §Aussage der Professorin und Aktivistin Theresia Degeners[2] wird die Meinung der Krüppelbewegung bezüglich des § 218 Strafgesetzbuch (STGB) der 1980er Jahre deutlich, nach welchem der Schwangerschaftsabbruch auch nach etlichen Reformen eine Straftat ist. Der Gegenstand der Kritik von Degener ist vor allem die eugenische Indikation.
Im Jahr 1974 wurde in Westdeutschland die sogenannte Fristenregelung eingeführt, innerhalb derer ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft ohne Beratungspflicht möglich war. Das entsprechende Gesetz wurde jedoch im folgenden Jahr vom Bundesverfassungsgericht für nicht grundgesetzkonform erklärt. Im Jahr 1976 folgte schließlich die Indikationsregelung, welche die medizinische, eugenische, kriminologische oder soziale Indikationen zu den Voraussetzungen machte, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu dürfen. Die eugenische Indikationsregelung[3] legitimierte einen Schwangerschaftsabbruch, sobald bei der Pränataldiagnostik (PND) festgestellt wurde, dass das zu erwartende Kind eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben würde. Continue reading “Das Recht frei von Angst zu sein”

From the Margins to a Mission

How the European Union became a promoter of LGBTI rights

Laura Eigenmann ist Soziologin und promoviert am Zentrum Gender Studies der Universität Basel. In ihrem Forschungprojekt untersucht sie, wie LGBTI-Rechte in den letzten Jahren zu einem prominenten und symbolisch aufgeladenen Thema der EU-Politik geworden sind.

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich das Verhältnis zwischen LGBTI-Aktivismus und staatlicher Politik sehr stark verändert: Noch bis in die 1990er hinein war gleichgeschlechtliche Sexualität in einigen europäischen Ländern sanktioniert und Trans* war kaum Thema. Nur wenige Jahre später sind in einer Mehrheit dieser Länder LGBTI-Personen gesetzlich vor Diskriminierung bei der Arbeit und in anderen Lebensbereichen geschützt und können ihre Partnerschaften staatlich anerkennen lassen. Es gab sogar einige unerwartete Entwicklungen – so hat sich Malta ab 2013 im Eiltempo vom Schlusslicht zum Vorreiter für LGBTI-Rechte entwickelt das katholische Irland sprach sich 2015 in einer Volksabstimmung für die Ehe aus.
Besonders deutlich zeigt sich diese rapide Entwicklung auf der EU-Ebene. Von der noch in den 90ern Jahren bestehenden Zurückhaltung der EU hinsichtlich LGBTI-Rechten ist inzwischen nicht mehr viel zu spüren: Heute inszeniert sich die EU als Vorreiterin für LGBTI-Rechte – beispielsweise anlässlich des IDAHOTS 2017, an dem sie ihre Gebäude in Regenbogenfarben erleuchtete. So erfreulich diese Entwicklung auf den ersten Blick scheinen mag, sie wird auch vielfach als „Homonationalismus“ (Puar 2007) kritisiert, eine Form der Überlegenheits- und Abgrenzungsrhetorik des Westens, bei der dieser sich mittels seiner LGBTI-Freundlichkeit vom angeblich rückständigen Nicht-Westen abgrenzt.
Doch wie konnten LGBTI-Rechte für die EU innerhalb so kurzer Zeit eine so grosse Bedeutung erlangen? Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Entwicklungen und fragt danach, weshalb LGBTI-Rechte in den letzten Jahren zu so einem attraktiven Thema für die EU geworden sind.

Der vollständige Beitrag zum download:


Diesen Artikel zitieren: Laura Eigenmann, “From the Margins to a Mission”, in: History | Sexuality | Law, 15/05/2019, https://hsl.hypotheses.org/731, (abgerufen am: Datum).


Gründungsworkshop – Arbeitskreis Sexualitäten in der Geschichte

Als Kooperationspartner*in von Sebastian Bischoff, Julia König und Dagmar Lieske richten wir am 17.5. und 18.5.2019 das Gründungstreffen des Arbeitskreises Sexualitäten in der Geschichte aus.

Diskutiert werden aktuelle Forschungsansätze zur Geschichte der Sexualitäten mit dem Ziel das Thema innerhalb der deutschen geistes- kultur- und sozialwissenschaftlichen Forschung und Lehre stärker zu repräsentieren.

Beiträge am Freitag und Samstag:

„Nicht als Geste abstrakter Toleranz“

Auszug aus dem Festvortrag „40 Jahre bewegender Mut – Festvortrag zu „40 Jahre Schwule Lehrer in der GEW Berlin“

von Martin Lücke, Freie Universität Berlin

Am 07. März 2019 konnte die AG „Schwule Lehrer in der GEW“ ihr vierzigjähriges Jubiläum feiern und lud unter der Überschrift „Vom Triebtäter zum Vorbild“ zu einer Festveranstaltung in das Rathaus Charlottenburg ein – übrigens in die unmittelbare Nachbarschaft genau des Ortes, an dem am 15. Mai 1897 mit dem „Wissenschaftlich-humanitären Komitee“ die weltweit erste Homosexuellenorganisation gegründet wurde. In einem Festvortrag habe ich mich damit beschäftigt, wann es den „Schwulen Lehrern“ gelang, durch das Herstellen von Öffentlichkeit ihrer Bewegung die Schubkraft zu geben, die für eine sichtbare und kraftvolle politische Emanzipationsbewegung notwendig ist. Hier soll ein kurzer Passus aus dem Vortrag zitiert werden:

„Die spannendste und beeindruckendste Quelle zur Geschichte von „40 Jahre Schwule Lehrer“ ist für mich der Artikel „Die angst des schwulen lehrers im dienst oder das tabu homosexualität im erziehungswesen“ von Karl Dornhöfer, Jakob Hempel und Detlef Mücke aus dem Jahr 1978 in der Berliner Lehrerzeitung. […] Dieser Text [ist] so etwas wie der Aufsatz von Emmanuel Sieyés „Was ist der Dritte Stand“, den wir alle einmal in der Schule zur Geschichte der Französischen Revolution gelesen haben: ein wichtiger streitbarer Text, der Öffentlichkeit herstellt, und hier zum ersten Mal hergestellt hat. Ein Zitat daraus hat mich besonders beeindruckt.

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