Das Recht frei von Angst zu sein

Wie beeinflusste der §218 StGB die Behinderten-Bewegung der 1980er Jahre in Deutschland?

Felicitas-Josephine Platz, Studium M.A. Geschichtswissenschaften, Kontakt: platz.felicitas[at]gmail.com

„Die Hetzschrift der […] KSG ‚Arbeitskreis für das Leben‘ ist ein Pamphlet gegen Abtreibung, in dem weder die Interessen der Frauen noch die der Krüppel vertreten werden!“[1]  Anhand dieser §Aussage der Professorin und Aktivistin Theresia Degeners[2] wird die Meinung der Krüppelbewegung bezüglich des § 218 Strafgesetzbuch (STGB) der 1980er Jahre deutlich, nach welchem der Schwangerschaftsabbruch auch nach etlichen Reformen eine Straftat ist. Der Gegenstand der Kritik von Degener ist vor allem die eugenische Indikation.
Im Jahr 1974 wurde in Westdeutschland die sogenannte Fristenregelung eingeführt, innerhalb derer ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft ohne Beratungspflicht möglich war. Das entsprechende Gesetz wurde jedoch im folgenden Jahr vom Bundesverfassungsgericht für nicht grundgesetzkonform erklärt. Im Jahr 1976 folgte schließlich die Indikationsregelung, welche die medizinische, eugenische, kriminologische oder soziale Indikationen zu den Voraussetzungen machte, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu dürfen. Die eugenische Indikationsregelung[3] legitimierte einen Schwangerschaftsabbruch, sobald bei der Pränataldiagnostik (PND) festgestellt wurde, dass das zu erwartende Kind eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben würde. Continue reading “Das Recht frei von Angst zu sein”

From the Margins to a Mission

How the European Union became a promoter of LGBTI rights

Laura Eigenmann ist Soziologin und promoviert am Zentrum Gender Studies der Universität Basel. In ihrem Forschungprojekt untersucht sie, wie LGBTI-Rechte in den letzten Jahren zu einem prominenten und symbolisch aufgeladenen Thema der EU-Politik geworden sind.

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich das Verhältnis zwischen LGBTI-Aktivismus und staatlicher Politik sehr stark verändert: Noch bis in die 1990er hinein war gleichgeschlechtliche Sexualität in einigen europäischen Ländern sanktioniert und Trans* war kaum Thema. Nur wenige Jahre später sind in einer Mehrheit dieser Länder LGBTI-Personen gesetzlich vor Diskriminierung bei der Arbeit und in anderen Lebensbereichen geschützt und können ihre Partnerschaften staatlich anerkennen lassen. Es gab sogar einige unerwartete Entwicklungen – so hat sich Malta ab 2013 im Eiltempo vom Schlusslicht zum Vorreiter für LGBTI-Rechte entwickelt das katholische Irland sprach sich 2015 in einer Volksabstimmung für die Ehe aus.
Besonders deutlich zeigt sich diese rapide Entwicklung auf der EU-Ebene. Von der noch in den 90ern Jahren bestehenden Zurückhaltung der EU hinsichtlich LGBTI-Rechten ist inzwischen nicht mehr viel zu spüren: Heute inszeniert sich die EU als Vorreiterin für LGBTI-Rechte – beispielsweise anlässlich des IDAHOTS 2017, an dem sie ihre Gebäude in Regenbogenfarben erleuchtete. So erfreulich diese Entwicklung auf den ersten Blick scheinen mag, sie wird auch vielfach als „Homonationalismus“ (Puar 2007) kritisiert, eine Form der Überlegenheits- und Abgrenzungsrhetorik des Westens, bei der dieser sich mittels seiner LGBTI-Freundlichkeit vom angeblich rückständigen Nicht-Westen abgrenzt.
Doch wie konnten LGBTI-Rechte für die EU innerhalb so kurzer Zeit eine so grosse Bedeutung erlangen? Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Entwicklungen und fragt danach, weshalb LGBTI-Rechte in den letzten Jahren zu so einem attraktiven Thema für die EU geworden sind.

Der vollständige Beitrag zum download:


Diesen Artikel zitieren: Laura Eigenmann, “From the Margins to a Mission”, in: History | Sexuality | Law, 15/05/2019, https://hsl.hypotheses.org/731, (abgerufen am: Datum).


Forschungsprojekt: „§ 175 StGB – 20 Jahre legitimiertes Unrecht in der Bundesrepublik am Beispiel des Strafvollzugs in Wolfenbüttel“

von Maria Bormuth, Historikerin

Das abgeschlossene Projekt legte erstmals den Schwerpunkt auf die Untersuchung des Strafvollzugs der wegen § 175 in der BRD zwischen 1949 und 1969 verurteilten Männer. Forschungsauftrag war, die Behandlung dieser Männer in den Gefängnissen am Beispiel Wolfenbüttels herauszuarbeiten. In der Betrachtung des Strafvollzugs bestand ein Forschungsdesiderat, zu dessen Behebung die Forschungsergebnisse des Projekts einen ersten Beitrag leisten sollen. Continue reading “Forschungsprojekt: „§ 175 StGB – 20 Jahre legitimiertes Unrecht in der Bundesrepublik am Beispiel des Strafvollzugs in Wolfenbüttel“”

Law & Sexuality – Feb. 13, 2019

Poster design by Zeynep Ecem Pulas

During the last semester we offered the seminar “Law and Sexuality in a global context in the 19th and 20th century”. Instead of seminar presentations the students had the opportunity to be part of a student conference or to write an entry for this blog.
On February 13th 2019, we want to invite you to join the conference. It will take place at the Seminarzentrum of the Freie Universität Berlin. The blog entries will be published during the upcoming weeks.

Have a look in to the program of the conference here: 

Venue: Seminarzentrum, Otto-von-Simson-Straße 26
Room: L 115 and L113

10.00
 Welcome and Introduction
(Maria Ganten, Adrian Lehne, Veronika Springmann)

10.15 – 11.45
1. Morality and Law
Moderation: Julie Zettlitz

Darius Elahi
Verbrechen wider die Sittlichkeit – ‚Sittlichkeit‘ as a legal tool to enforce a conservative understanding of Sexuality

Brier Field
Magnus Hirschfeld vs. § 175:
Blackmail and Innate Homosexuality

Zeynep Pulas
Islamist policies, women’s organization
and patriachal morality

Gustav Joncus
What can Operation Spanner tells us
about sexual citizenship

Lunch (12.15-13.45)

13.45-15.00
2. Discipline, Regulation and Control

Moderation: Anne-Marie Harrison

Marjory Ruiz
Policing Prostitution

Jeein Shin
Prostitution and Economic Revival

Molly Ludlam-Steinke
“Unruly Girls”: discipline and opportunity aboard penal transportations

15.15 – 16.45
3. Sexual Encounters, Marriage, Family planning, Law and Gender
Moderation: Xin Yi

Michael Griff
“An imperial race”. Rhetoric of birth control in Germany and England

Lisa Hell
Sex, Marriage & Occupation: what laws form relationships?

Charlene Boldt
Female Emancipation in the GDR 

David Bell
“The ties that bind”. Cousin Marriage in the Greek diaspora community in Great Britain, 19th century

17.00 – 18.30 (Room L 113)
4. (Post)imperial Sexualities

Moderation: Marisa Suarez

Nagihan Mutlu
Sexuality in the Ottoman Empire between the 16th-18th Century

Amélie Barsalou
Changing Soviet Sexual Morality, 1920s

Joel Hide
Regulating Morality in Apartheid South Africa

N.N. 
Queer crackdown: Biopolitics and Governmentality in Egypt

 

 

HIV/AIDS, Schwulenbewegung und Recht

von Adrian Lehne

Mehrere Banner auf der Demonstration der AIDS-Woche 1990 in München (Abbildung siehe oben) verlangten die Abschaffung von § 175 des Strafgesetzbuches. Aus heutiger Sicht mögen andere Forderungen der Zeit, wie eine Verbesserung der Behandlung von AIDS-Kranken oder die Erwartung an eine intensivere Forschung nach Medikamenten, drängender erscheinen. Zudem war der Paragraph zu dieser Zeit gegenüber der frühen Bundesrepublik deutlich abgeschwächt; reguliert wurde im Wesentlichen das nach wie vor unterschiedliche Schutzalter mann-männlicher gegenüber heterosexuellen Sexualkontakte. Wieso also nahm der Kampf gegen § 175 dennoch eine wichtige Rolle auf einer AIDS-Demo ein? Continue reading “HIV/AIDS, Schwulenbewegung und Recht”

Ein Kind gehört zur Mutter, außer die Mutter ist lesbisch

Der erste Gastbeitrag wurde von Dr. Kirsten Plötz verfasst, sie ist Historikerin und arbeitet unter anderem zu lesbischen Themen und Biographien. Weitere Inhalte können auf Kirsten Plötz’ Webseite verfolgt werden.

„Um die Angst verheirateter Lesben zu reduzieren, müßte gewährleistet sein, daß sie bei einer Scheidung nicht mehr automatisch die Kinder verlieren.“[1] So ist es in einem Positionspapier über die „Emanzipation von Lesbierinnen“ von 1977 zu lesen. Zwar schrieb kein Paragraf vor, dass Müttern mit lesbischen Beziehungen ihre Kinder zu nehmen seien. Doch bundesdeutsche Gerichte interpretierten das Kindeswohl viele Jahre lang strikt heterosexuell. Repressionen gegen lesbische Liebe sind oftmals in anderen Bereichen zu finden als jene gegen Begehren unter Männern. Continue reading “Ein Kind gehört zur Mutter, außer die Mutter ist lesbisch”

Die Homosexuellenbewegung und die Rechtsordnung in der Bundesrepublik 1949-2002

von Veronika Springmann

English Version:
for english version, click here
Demonstration während der Aids-Woche in München. Karl-Heinz Egginger (SZ)

1990 fand im Rahmen der AIDS-Woche eine Demonstration statt, die sich u.a. gegen den berüchtigten Maßnahmenkatalog von Peter Gauweiler richteten. „Lesbierinnen und die 175er“ seien es, die zu dieser Krankheit beitragen würden. Die Angst, dass es wieder zu einer Verschärfung des § 175 StGB kommen würde, schien  – zumindest in Bayern – nicht unbegründet zu sein. Erst vier Jahre später sollte § 175 StGB ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Sexuelle Handlungen zwischen Frauen fielen nie unter dieses Gesetz. 

Bei dem Stichwort „Sexualität und Recht“ denken die meisten sofort an die Kriminalisierung von Homosexualitäten, bzw. an die Regulierung von gleichgeschlechtlichem Begehren durch den Staat. Der Zusammenhang von Sexualität und Recht umfasst jedoch mehr als die Prozesse der (Ent-)Kriminalisierung. Rechtliche Regulierungen waren und sind nicht nur gegen Homosexualitäten/gleichgeschlechtliches Begehren gerichtet, sondern umfassen auch Prostitution, Abtreibung(sgesetze), Reproduktion oder Heirat(sverbote). Die Kategorien Geschlecht, race oder auch Religion sind dabei wesentliche Achsen sowohl der Regulierungen als auch der historischen Analyse. Continue reading “Die Homosexuellenbewegung und die Rechtsordnung in der Bundesrepublik 1949-2002”

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