Selbstbestimmung auf dem Prüfstand. Feministische Debatten zu Reproduktionstechniken, Abtreibung und Eugenik in den 1980er Jahren.

Pia Marzell ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschlechtergeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. In ihrem Dissertationsprojekt forscht sie zu Auseinandersetzungen Schwarzer, migrantischer, jüdischer und behinderter Frauen in der Neuen Frauenbewegung. 
Kontakt: pia.marzell@uni-jena.de

Weibliche Selbstbestimmung, neue Technologien und alte Eugenik

Die sozial-liberale Bundesregierung hatte bei ihrem Amtsantritt 1969 eine grundlegende Reform des Strafrechts angekündigt. Damit sollte auch der Schwangerschaftsabbrüche regelnde § 218 reformiert werden. Nach heftigen Debatten und einem Eingriff des Bundesverfassungsgerichts wurde im Juni 1976 die Neuregelung des § 218 als Indikationsregelung beschlossen. Neben der kriminologischen, medizinischen und sozialen Indikation wurde auch eine embryopathische oder eugenische Indikation eingeführt. Diese regelte, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche straffrei sei, sollte eine „Schädigung“ des Fötus vorliegen.

In der Frauenbewegung[1] wurde die Indikationsregelung des § 218 als Niederlage erlebt. Viele Feminist:innen hatten für eine Streichung des Paragraphen demonstriert. Die Forderung nach körperlicher und sexueller Selbstbestimmung war Anfang der 1970er eines der verbindenden Schlagworte der Bewegung geworden. Eine ausführliche Diskussion über die einzelnen Indikationen des § 218 wurde nach 1976 in der Frauenbewegung nicht geführt.

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Auf dem Weg zu einer Charta der sexuellen Menschenrechte. Idee und Öffentlichkeit der Weltliga für Sexualreform (1928-1935)

Richard Kühl, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Düsseldorf und Lehrbeauftragter am Seminar für Zeitgeschichte der Universität Tübingen. Arbeitsschwerpunkte: Geschichte der Sexualforschung, Wissenschaft und Moderne, Mentalitätsgeschichte Erster Weltkrieg und Weimarer Republik.

Es gibt wenig historische Forschung über die Weltliga für Sexualreform (WLSR). Und die wenigen Arbeiten, die vorliegen, haben allzu beiläufig behandelt, dass die Herstellung von Öffentlichkeit ihr auffälligstes Merkmal war. 1928 als transnationales Netzwerk reformerischer Sexualforschung gegründet, erzielten ihre bis 1932 in wechselnden europäischen Städten abgehaltenen Kongresse eine enorme mediale Aufmerksamkeit. Darin sahen die Protagonist*innen eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung einer Agenda, die um einen bis dahin nur selten gebrauchten Begriff zentriert war: „sexuelle Menschenrechte“. Die Wirkungsgeschichte dieser in historisch vielerlei Hinsicht einmaligen Organisation wird heute, wie die nachfolgende Skizze anhand exemplarischer Entwicklungen aufzeigen will, unterschätzt..

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Live-Tweeten statt Tagungsbericht: Vor- und Nachteile

Greta Hülsmann, Merlin Sophie Bootsmann und Andrea Rottmann

Inwiefern können Tweets einen Tagungsbericht ersetzen? Was eröffnet die Dokumentation einer Tagung auf Twitter und was verschließt sie? Diese und weitere Fragen haben wir uns gestellt, um im vorliegenden Blogbeitrag über Twitter, Tagungsberichte und Wissenschaftskommunikation zu reflektieren.

Wir tun dies im Anschluss an unseren Blogbeitrag von vorletzter Woche, in dem wir die zentralen Diskussionen der Tagung ‘Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung’ vom 24./25. Februar 2022 anhand unserer damaligen Tweets zur Tagung zusammengefasst haben.

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Ambivalenzen der sexuellen Selbstbestimmung in historischer Perspektive: Bericht zur Tagung “Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung”

Andrea Rottmann, Merlin Sophie Bootsmann und Greta Hülsmann

Am 24. und 25. Februar 2022 fand die Online-Tagung “Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung” statt. Eingeladen hatte der Arbeitsbereich Geschichtsdidaktik der Freien Universität Berlin. Die Idee für die Tagung stammte von der Gründerin des Blogs Veronika Springmann und wurde von den aktuellen Herausgeberinnen als Teil des Forschungsprojekts „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“ umgesetzt. Das Tagungsteam hatte dazu aufgerufen, sich damit zu beschäftigen “auf welche Weise das Konzept der sexuellen Selbstbestimmung verflochten ist mit Konzepten von Autonomie, Individualität/Subjektpositionen/Identität auf der einen Seite sowie mit kollektiven Vorstellungen etwa von ‘Sittlichkeit’ und Moral andererseits”. Forschende aus der Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft und den Gender Studies antworteten. Die Paper verwiesen auf die Vielfältigkeit und Ambivalenz des Begriffs der sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere unter den Aspekten der Freiheit zur bzw. von Sexualität. Hierbei wurde auch der historische Wandel von Sexualitätskonzepten sowie Sexualitätsrecht in verschiedenen politischen Systemen im 21. Jahrhundert diskutiert. Zudem wiesen die Teilnehmer*innen vielfach auf die Zusammenhänge von sexueller Selbstbestimmung mit Subjektivitäten bzw. Identitäten und diskursiven Wissensordnungen hin.

Wir haben die gesamte Tagung live per Twitter begleitet und so auch dokumentiert. In diesem Blogbeitrag fassen wir die zentralen Diskussionen anhand unserer damaligen Tweets zur Tagung zusammen. In einem zweiten Blogbeitrag werden wir das Tweeten selbst und seine Rolle für die Dokumentation der Tagung reflektieren.

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Bildungsplan statt Berufsverbot. Wie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt innerhalb der letztem fünfzig Jahre vom schulischen Tabu zum Inhalt von Bildungs- und Lehrplänen wurde

Merlin Sophie Bootsmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin. Zusammen mit Greta Hülsmann, Martin Lücke und Andrea Rottmann bearbeitet es in der zweiten Förderphase der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ das Teilprojekt „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“. Ihre Forschungsinteressen umfassen neben Queer History auch Zeitgeschichte, Umweltgeschichte und die Geschichte der Arbeit und industrieller Beziehungen. Kontakt: m.bootsmann@fu-berlin.de

An Pfingsten 1973 organisierte die Homosexuelle Aktion Westberlin eine Demonstration gegen die Diskriminierung von Homosexuellen. Unter den Demonstrierenden befanden sich damals unter anderem etwa 20 schwule und lesbische Lehrer*innen, die dabei vor einem Dilemma standen: Einerseits wollten sie sich öffentlich positionieren, andererseits hatten sie Angst vor beruflicher Diskriminierung bis hin zur Entlassung. Dafür fanden sie am 9. Juni 1973 ein so drastisches wie passendes Bild: Um an der HAW-Pfingstdemo teilzunehmen, zogen sie sich Kapuzen auf, die sie in ihren Rollen als „Lehrer“ oder „Lehrerin“ erkenntlich machten – aber nicht als Privatpersonen.

Ein schwarz-weißes Foto von einer Demonstration. Eine Person mit dem Rücken zur Kamera schneidet Löcher in Kapuzen, die sich andere Menschen auf den Kopf gesetzt haben. Auf den Kapuzen steht: Lehrer
Mit Kapuzen maskierte Lehrer*innen auf der Pfingstdemo am 9. Juni 1973.
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Liebe wird zum Menschenrecht: Postdoc-Projekt im DFG-Forschungsprojekt “Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren”

Andrea Rottmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin / Postdoctoral Researcher im DFG-Projekt “Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren” und Koordinatorin des DFG-geförderten Wissenschaftlichen Netzwerks „Queere Zeitgeschichten im deutschsprachigen Europa“ (Mit Martin Lücke und Benno Gammerl).

„Liebe ist ein Menschenrecht“. Das steht auf dem Sticker, der im Online-Shop von Amnesty International Schweiz bestellt werden kann. Bei der Volksabstimmung „Ehe für alle“ im September diesen Jahres setzte sich die Schweizer Sektion der internationalen Menschenrechtsorganisation für die Öffnung der Ehe ein. Die Wähler*innen stimmten dann auch in großer Mehrheit dafür, und die Schweiz wurde das siebzehnte Land in Europa, in dem auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können.

Copyright Queeramnesty, Amnesty International Schweiz
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7 Dinge, die wir beim Bloggen gelernt haben

Maria Ganten und Veronika Springmann

Im September 2018 hat History | Sexuality | Law das Licht der Welt, oder besser, das Licht der Bildschirme erblickt. Seither haben wir, also Maria Ganten und Veronika Springmann, auf dem Blog 46 inhaltliche Beiträge veröffentlicht, die die Verschränkung von Recht und Sexualität in unterschiedlichen historischen Kontexten als Thema haben.

Der Blog war eng angebunden an unsere Forschungsarbeit zur „Homosexuellenbewegung und Rechtsordnung in der Bundesrepublik“, die Teil der DFG Forschungsgruppe zu Recht, Geschlecht und Kollektivität ist. Die erste Förderphase ist jetzt abgeschlossen, und die zweite beginnt. Wir übergeben nun den Blog an das Teilprojekt der zweiten Förderphase.

Mit einem Blick zurück wollen wir euch, liebe Leser*innen und dem neuen Redaktionsteam sieben Dinge mit auf den Weg geben, die wir beim Bloggen gelernt haben:

1 – Community is key

Im Lauf der Jahre ist immer deutlicher geworden, wie viele Menschen eigentlich Teil unserer Community sind. Auch wenn in der wissenschaftlichen Blog-Landschaft, die Kommentare nicht so hageln, wie unter einem Zeit-Artikel zu Feminismus, sind es viele Menschen, mit denen wir über das Bloggen direkt oder indirekt im Kontakt stehen: Das sind Menschen, die uns auf Twitter folgen, andere Blogger*innen, Kolleg*innen, die für uns geschrieben haben, Studierende, denen wir eine Plattform für Veröffentlichungen geben konnten und selbstverständlich die Personen, die unsere Beiträge lesen!

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