Orte von Recht und Unrecht

Bericht zum Vortrags- und Diskussionsabend “Gedenken bedeutet Handeln!” am 26.01.2023

Greta Marlene Hülsmann (sie/dey) ist Studentin der Geschichte und Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Dey ist Studentische Hilfskraft im Teilprojekt “Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren” und arbeitet in ihrem Studium insbesondere zu Kolonialgeschichte und Queer History.

Der Beitrag enthält indirekte Zitate aus Martin Lückes Vortrag, der gemeinsam mit demjenigen von Anna Katharina Mangold in der Reihe der Hirschfeld Lectures erscheinen wird.

Am Abend des 26. Januar wurde der Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders Haus für drei Stunden zu einem Ort, an dem queeren Menschen lange überfälliges Recht erfuhr. Der Vortrags- und Diskussionsabend war der Auftakt für den Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2023. Dieser wurde erstmals schwerpunktmäßig denjenigen gewidmet, die im Nationalsozialismus aufgrund ihrer Homosexualität oder ihres nicht-normativen Geschlechts verfolgt wurden.

Seit 1996 gedenkt die Bundesrepublik am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz Menschen, die im Nationalsozialismus diskriminiert und unrechtmäßig verfolgt wurden. Dass der Fokus dieses Jahr auf den queeren Opfern des NS lag, werte ich als Versuch, weit über 1945 als Recht geltendes Unrecht sichtbar zu machen.

© Stiftung Denkmal, Foto: Marko Priske
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Wider den Eros – Sexualethische Diskurse und sexuelle Selbstbestimmung zionistischer Jugendbewegungen der 1920er Jahre

Nora M. Kissling (sie/they) ist Historikerin und forscht zur jüdischen Geistesgeschichte und den zionistischen Jugendbewegungen des frühen 20. Jahrhunderts. Zur Zeit leitet sie das Proveninezforschungsprojekt „Buchbestand Ernst Wolff“ an der Moses Mendelssohn Akademie in Halberstadt.

Einleitung

Ursprünglich als Vortrag für die Konferenz „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“[1] entstanden, untersuche ich im folgenden Beitrag einige Diskussionen zur Sexualethik und sexueller Selbstbestimmung innerhalb zionistischer Jugendbewegungen der 1920er Jahre. Die Geschlechterfrage und das Thema der Sexualität blieben hier eine Randerscheinung und sind bis heute ein Desiderat historischer Forschungen. Vor diesem Hintergrund binde ich einige Verssatzstücke dieser Debatten in einen gemeinsamen Kontext ein. Schon früh versuchten zionistische Autoren und wenige Autorinnen ihre Auffassung eines gesunden Körpers – gleichermaßen dem des Individuums wie des Volkes – zu etablieren und griffen dabei auch auf zeitgenössisch übliche völkische, biologistische und teils antisemitische Stereotype zurück.[2] Die vor allem osteuropäischen und russischen Einwander*innen des frühen 20. Jahrhunderts in Palästina prägten vor dem Hintergrund dieser Körperdebatten und den existenziellen Notwendigkeiten des Lebens vor Ort das Idealbild des Chaluz/der Chaluza (hebr. der/die Pionier*in) und übersetzten damit die Idee des „neuen Juden“ auch ikonographisch[3]., Hingegen blieben diese Vorstellungen in Mitteleuropa zunächst theoretischer Natur und wurden erst in den entstehenden jüdischen Jugendbewegungen relevant.

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How to Best Campaign for Sexual Reform: Karl Heinrich Ulrichs, Karl Maria Kertbeny and their Fiery Correspondence in the 1860s*

Veronika Settele (she/her) is lecturer at Universität Bremen and recently turned to the history of sexuality in nineteenth century Germany, France and the U.S. She is currently researching ego-documents and keeps wondering why we know much more about homosexuality than about heterosexuality. If you have ideas on how to change that – or other comments – she looks forward to being contacted via veronika.settele@uni-bremen.de

Sexologists, gay rights activists, and historians have been awarding fame to the German jurist Karl Heinrich Ulrichs (1825–1895) ever since he started writing in favor of man-manly love, desire, and relationships in the 1860s.[1] The physician and sexologist Magnus Hirschfeld considered himself the successor of Ulrichs from 1900 onwards and began to re-edit Ulrichs’ writings only three years after his death.[2] A century later, the psychiatrist and sexologist Volkmar Sigusch ennobled Ulrichs for having been “the first gay of world history” who stood up naturally and publicly for his sexual orientation.[3] Ulrichs had done so not only before his family but also before the Sixth Congress of German Jurists in Munich in August 1867, arguing for impunity of same-sex acts, thereby causing substantial turmoil which made it impossible for him to finish his speech.[4]

Additionally, Ulrichs has recently been rediscovered as a key figure of liberalism in the history of legal thought.[5] Although only two letters between the Austro-Hungarian journalist Karl Maria Kertbeny and Ulrichs have survived – all others burned either in Ulrichs’ house when it suffered fire in 1893 or were willingly burned by Kertbeny in 1867 after he heard that Ulrichs had been arrested[6]  –, their correspondence allows to trace the loss of significance that “nature” saw in legal thought on sexuality, in decades otherwise obsessed with discovering the true nature of everything and everybody.

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Selbstbestimmung selbstorganisiert: Schlaglichter auf Rechtspolitiken autonomer feministischer Kämpfe der 1980er Jahre gegen sexualisierte Gewalt

Nina Fraeser arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Mit Recht und jenseits des Rechts? Feministische Perspektiven auf Urban & Housing Commons“ am ZIFG der TU Berlin. Das Projekt ist Teil der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“. Sie promoviert an der Universität Hamburg zu kollektiven Umgangsweisen mit sexualisierter Gewalt in autonomen Räumen. Kontakt: nina.fraeser@tu-berlin.de

In meiner Forschung zu kollektiven Umgangsweisen mit sexualisierter Gewalt in Räumen (Post-)Autonomer Bewegungen stehen gegenwärtige selbstorganisierte (Rechts)Praktiken im Zentrum. Diese Formen der Selbstorganisierung sind bewegungsgeschichtlich in einer radikalen Kritik strafrechtlicher Gewährleistung eines Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verankert. Autonome Feminist*innen erarbeiteten und lebten Vorstellungen und Praxis von Strafe und Gerechtigkeit im Kontext patriarchaler Gewalt zumeist kollektiv und einen „engen bürgerlichen Rechtshorizont“ (Gerhard 1992, 47) überschreitend. Ich möchte diesen Beitrag dazu nutzen, entlang von Schlaglichtern aus Bewegungsdokumenten der 1980er Jahre zum Thema sexualisierte Gewalt drei Dimensionen damaliger rechtspolitischer Kämpfe für heutige abolitionistisch-feministische Debatten wieder aufzurufen: Appelle zur Veränderung geltender Rechtsnorm (I), radikale Infragestellung der Arbeitsweisen strafrechtlicher Institutionen (II) und Umgangsweisen mit gewalttätigen „Genossen“ (III).

Autonome feministische Gruppen politisierten in den 1970er Jahren Gewalt gegen Frauen. In vielen Städten Westdeutschlands wurden autonome Hilfestrukturen wie Frauenhäuser, Notrufe und Selbstverteidigungskurse gegründet und rechtsstaatliche Institutionen für deren patriarchalen Charakter kritisiert (Haffner 1976). Im Zuge der zweiten Welle der Hausbesetzungsbewegung in den frühen 1980er Jahren griffen Teile feministischer und der aufkommenden Autonomen Bewegungen ineinander (amantine 2011: 89ff). Sich autonom zu organisieren bekam aus feministischer Perspektive einen doppelten Charakter: ohne Staat und ohne Männer.

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Heterosexuelle Transsexuelle: Trans* und sexuelle Selbstbestimmung im Transsexuellengesetz von 1981

Merlin Sophie Bootsmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin. Zusammen mit Greta Hülsmann, Martin Lücke und Andrea Rottmann bearbeitet es in der zweiten Förderphase der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ das Teilprojekt „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“. Ihre Forschungsinteressen umfassen neben Queer History auch Zeitgeschichte, Umweltgeschichte und die Geschichte der Arbeit und industrieller Beziehungen. Kontakt: m.bootsmann@fu-berlin.de

Anlässlich der geplanten Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) und seiner Ersetzung durch ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz lohnt sich ein Blick zurück auf die Ursprungsfassung des TSG von 1981. Wie ich in diesem Beitrag zeige, stellt(e) die bloße Existenz von trans* Menschen damals wie heute zweigeschlechtliche Grundannahmen wie die Zuweisung von Geschlecht anhand von Genitalien bei der Geburt und seine anschließende Unveränderbarkeit in Frage.

Mein Fokus liegt im Folgenden auf dem Aspekt der sexuellen Selbstbestimmung von transsexuellen Menschen laut der Ursprungsfassung des TSG. Die Voraussetzung einer rechtlichen Anerkennung war in der Ursprungsfassung des TSG, dass die Beziehungen, Fortpflanzung und Körperlichkeit von trans* Menschen der Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität entsprachen. Abschließend gebe ich einen Ausblick auf die Auswirkungen des TSG über 1981 hinaus.

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“Das gelobte Land der Gleichberechtigung”? – Die Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in der nichtstaatlichen Frauenbewegung in der DDR

Dr. Jessica Bock ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Digitalen Deutschen Frauenarchiv. Sie promovierte über die ostdeutsche Frauenbewegung am Beispiel Leipzigs 1980 bis 2000. Derzeit erarbeitet sie im Auftrag des Vereins Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen eine Broschüre über Schwangerschaftsabbruch in Sachsen von 1945 bis 1989/90.

Mit der Einführung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs (1972) gilt die DDR bis heute als Paradebeispiel für eine verwirklichte Gleichstellung und eine gesetzlich verbriefte körperliche Selbstbestimmung der Frau. Eine genauere Betrachtung der Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR und die Berücksichtigung der vielschichtigen Erfahrungen der betroffenen Frauen findet allerdings selten statt.

 Ich möchte ich diese Leerstelle aufgreifen. und der Frage nachgehen, wie die Frauen der nichtstaatlichen Frauenbewegung die ihnen durch die Fristenregelung garantierte Autonomie und Handlungsmacht wahrgenommen haben und welche Vorstellungen bezüglich körperlicher Selbstbestimmung und Verhütung dem zugrunde lagen. Ferner möchte eruieren, wie die praktische Umsetzung der Fristenregelung erlebt wurde und welche Probleme bezüglich des Abbruchs innerhalb der informellen Frauengruppen diskutiert wurden. Als Beispiel dient mir die AG Schwangerschaftsabbruch, die 1988 auf dem Frauenforum in Erfurt durchgeführt wurde.

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Freiheit von oder Freiheit zur Sexualität? Verhandlungen von Autonomie und Sexualität in Debatten der Sexualpädagogik des 20. Jahrhunderts

Miriam Brunnengräber, Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Sexuelle Humandifferenzierung und Behinderung“ (Leitung: Dr. Tobias Boll), SFB 1482 Humandifferenzierung, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Arbeitsschwerpunkte: Wissenssoziologie, Soziologie des Sexuellen, Diskurs- und Subjektivierungsforschung, qualitative empirische Sozialforschung.

„Aufgabe von Sexualpädagogik und sexueller Bildung ist es, Menschen auf ihrem Weg zu sexueller Selbstbestimmung und Verantwortlichkeit zu begleiten und zu unterstützen“ (isp 2022). So beschreibt das Institut für Sexualpädagogik, eine der zentralen Institutionen der Sexualpädagogik in Deutschland, heute das Kernanliegen sexualpädagogischen Arbeitens. Mit der Orientierung an sexueller Selbstbestimmung macht sich die Sexualpädagogik die Befähigung zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit der eigenen Sexualität unter Wahrung der Grenzen anderer zur Aufgabe. Als wichtige Legitimationsfigur dienen internationale wie nationale Dokumente der Debatte um sexuelle (Menschen-)Rechte, etwa die Yogyakarta-Prinzipien oder die IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte. Gemeinsamer Bezugsrahmen ist das individuelle Recht, frei über den eigenen Körper verfügen sowie die eigene sexuelle Identität frei ausdrücken zu können.

Ein solches Verständnis von selbstbestimmter Sexualität ist nicht notwendig gegeben, sondern Ergebnis und Gegenstand konflikthafter diskursiver Aushandlungen, die auch innerhalb des sexualpädagogischen Fachdiskurses ausgetragen wurden. Wie das Verhältnis von Sexualität und Selbstbestimmung bzw. Autonomie disziplingeschichtlich unterschiedlich verhandelt und welche ‚Sexualität‘ dabei jeweils mitkonstruiert wurde, lässt sich beispielhaft anhand der Gegenüberstellung zweier sexualpädagogischer Programme rekonstruieren, deren zentrale Texte im Folgenden knapp beleuchtet werden: Die 1907 vom Pädagogen und Philosophen Friedrich Wilhelm Foerster veröffentlichte Schrift „Sexualethik und Sexualpädagogik“[1] und das 1970 publizierte Werk „Sexualerziehung“ Helmut Kentlers, der als Psychologe, Sozial- und Sexualwissenschaftler den sexualpädagogischen Fachdiskurs der 1960er bis 80er Jahre entscheidend prägte[2]

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