Rape and the Rule of Law in a German Colony

Emma Thomas (she/her) is a historian of gender, labor, and empire with a focus on Germany and the Pacific. She is currently a postdoctoral fellow with the Laureate Center for History and Population at the University of New South Wales, Sydney, where she leads a trans-regional research project on population change in colonial and postcolonial Oceania. She holds a PhD from the University of Michigan, Ann Arbor, and is finalizing her book manuscript on New Guinean women’s labors in German colonial New Guinea.

In November 1911, Tapilai,[i] a woman from the island of Neu Hannover (Lavongai), appeared with her husband and brother before the German imperial authorities in Rabaul, then the capital of German New Guinea. The three worked as indentured laborers on the Lassul Plantation in Neu Pommern (New Britain) in the Western Pacific archipelago that still bears the name of Germany’s first Chancellor, Bismarck. Together with Tapilai’s two-month-old child, they had walked approximately one hundred kilometers to the colonial capital to lodge a complaint with the imperial administration against their employers, the German brothers, Wilhelm and Hermann Bolten. The brothers, they said, had repeatedly raped Tapilai, who worked as a laundress on the plantation.[ii]

Tapilai’s testimony of 27 November 1911, recorded by the Imperial District Court of Rabaul in German New Guinea. Source: National Archives of Australia
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„Zu gute (sic) dürfte allein der S[…] ihre verletzte Mädchenehre gerechnet werden“[1] – Sexualität in der nationalsozialistischen Konstruktion weiblicher „Jugenddelinquenz“

Isabella Beck (sie/ihr) studierte Geschichte an der Universität Leipzig und wird im Herbst 2023 ihr Masterstudium der Public History an der Freien Universität Berlin aufnehmen. Sie schloss ihr Bachelorstudium mit der Arbeit „Die Konstruktion der jugendlichen Delinquentin. Eine Untersuchung zum nationalsozialistischen Verständnis weiblicher Jugenddelinquenz anhand von Ermittlungsunterlagen der Geheimen Staatspolizei zu jugendlichen Frauen aus dem Umfeld der Leipziger Meuten“ am Lehrstuhl für Geschichtsdidaktik ab. Der Beitrag stellt einen Teilaspekt ihrer Forschungsergebnisse dar.

Am 5. April 1938 wurde die 15-jährige Arbeiterin Rosa S. nach einer Hausdurchsuchung in ihrer elterlichen Wohnung von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) festgenommen. Grund dafür war die Anschuldigung, sie habe sich „im kommunistischen Sinne“[2] für die Meute Hundestart betätigt, einer Clique von Jungen und Mädchen, die sich abseits des Drills der Staatsjugend regelmäßig im Leipziger Stadtteil Kleinzschocher traf. Die darauffolgenden Wochen verbrachte die junge Frau in Polizeihaft, wo sie sich wiederholt stundenlangen Vernehmungen unterziehen musste. Die Gestapo plädierte schließlich für den Straftatbestand der „Vorbereitung zum Hochverrat“[3] und machte Rosa S. damit zur „politische[n] Delinquentin“.[4] Dieser Fall verdeutlicht, dass die nationalsozialistischen Verfolgungsbehörden das nonkonforme Freizeitverhalten der Wilden Cliquen, die sich in Leipzig seit Mitte der 1930er Jahre zusammenfanden, als ernsthafte Bedrohung auffassten. Die Freizeitaktivitäten der Jugendlichen, selbstständig organisierte Liederabende, Ausflüge ins Umland oder Besuche der Kleinmesse, stilisierten sie hoch zum „[Aufziehen] politischer Jugendverbände“ mit „umstürzlerische[n] Tendenzen des Kommunismus“[5].

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Orte von Recht und Unrecht

Bericht zum Vortrags- und Diskussionsabend “Gedenken bedeutet Handeln!” am 26.01.2023

Greta Marlene Hülsmann (sie/dey) ist Studentin der Geschichte und Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Dey ist Studentische Hilfskraft im Teilprojekt “Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren” und arbeitet in ihrem Studium insbesondere zu Kolonialgeschichte und Queer History.

Der Beitrag enthält indirekte Zitate aus Martin Lückes Vortrag, der gemeinsam mit demjenigen von Anna Katharina Mangold in der Reihe der Hirschfeld Lectures erscheinen wird.

Am Abend des 26. Januar wurde der Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders Haus für drei Stunden zu einem Ort, an dem queeren Menschen lange überfälliges Recht erfuhr. Der Vortrags- und Diskussionsabend war der Auftakt für den Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2023. Dieser wurde erstmals schwerpunktmäßig denjenigen gewidmet, die im Nationalsozialismus aufgrund ihrer Homosexualität oder ihres nicht-normativen Geschlechts verfolgt wurden.

Seit 1996 gedenkt die Bundesrepublik am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz Menschen, die im Nationalsozialismus diskriminiert und unrechtmäßig verfolgt wurden. Dass der Fokus dieses Jahr auf den queeren Opfern des NS lag, werte ich als Versuch, weit über 1945 als Recht geltendes Unrecht sichtbar zu machen.

© Stiftung Denkmal, Foto: Marko Priske
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Wider den Eros – Sexualethische Diskurse und sexuelle Selbstbestimmung zionistischer Jugendbewegungen der 1920er Jahre

Nora M. Kissling (sie/they) ist Historikerin und forscht zur jüdischen Geistesgeschichte und den zionistischen Jugendbewegungen des frühen 20. Jahrhunderts. Zur Zeit leitet sie das Proveninezforschungsprojekt „Buchbestand Ernst Wolff“ an der Moses Mendelssohn Akademie in Halberstadt.

Einleitung

Ursprünglich als Vortrag für die Konferenz „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“[1] entstanden, untersuche ich im folgenden Beitrag einige Diskussionen zur Sexualethik und sexueller Selbstbestimmung innerhalb zionistischer Jugendbewegungen der 1920er Jahre. Die Geschlechterfrage und das Thema der Sexualität blieben hier eine Randerscheinung und sind bis heute ein Desiderat historischer Forschungen. Vor diesem Hintergrund binde ich einige Verssatzstücke dieser Debatten in einen gemeinsamen Kontext ein. Schon früh versuchten zionistische Autoren und wenige Autorinnen ihre Auffassung eines gesunden Körpers – gleichermaßen dem des Individuums wie des Volkes – zu etablieren und griffen dabei auch auf zeitgenössisch übliche völkische, biologistische und teils antisemitische Stereotype zurück.[2] Die vor allem osteuropäischen und russischen Einwander*innen des frühen 20. Jahrhunderts in Palästina prägten vor dem Hintergrund dieser Körperdebatten und den existenziellen Notwendigkeiten des Lebens vor Ort das Idealbild des Chaluz/der Chaluza (hebr. der/die Pionier*in) und übersetzten damit die Idee des „neuen Juden“ auch ikonographisch[3]., Hingegen blieben diese Vorstellungen in Mitteleuropa zunächst theoretischer Natur und wurden erst in den entstehenden jüdischen Jugendbewegungen relevant.

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How to Best Campaign for Sexual Reform: Karl Heinrich Ulrichs, Karl Maria Kertbeny and their Fiery Correspondence in the 1860s*

Veronika Settele (she/her) is lecturer at Universität Bremen and recently turned to the history of sexuality in nineteenth century Germany, France and the U.S. She is currently researching ego-documents and keeps wondering why we know much more about homosexuality than about heterosexuality. If you have ideas on how to change that – or other comments – she looks forward to being contacted via veronika.settele@uni-bremen.de

Sexologists, gay rights activists, and historians have been awarding fame to the German jurist Karl Heinrich Ulrichs (1825–1895) ever since he started writing in favor of man-manly love, desire, and relationships in the 1860s.[1] The physician and sexologist Magnus Hirschfeld considered himself the successor of Ulrichs from 1900 onwards and began to re-edit Ulrichs’ writings only three years after his death.[2] A century later, the psychiatrist and sexologist Volkmar Sigusch ennobled Ulrichs for having been “the first gay of world history” who stood up naturally and publicly for his sexual orientation.[3] Ulrichs had done so not only before his family but also before the Sixth Congress of German Jurists in Munich in August 1867, arguing for impunity of same-sex acts, thereby causing substantial turmoil which made it impossible for him to finish his speech.[4]

Additionally, Ulrichs has recently been rediscovered as a key figure of liberalism in the history of legal thought.[5] Although only two letters between the Austro-Hungarian journalist Karl Maria Kertbeny and Ulrichs have survived – all others burned either in Ulrichs’ house when it suffered fire in 1893 or were willingly burned by Kertbeny in 1867 after he heard that Ulrichs had been arrested[6]  –, their correspondence allows to trace the loss of significance that “nature” saw in legal thought on sexuality, in decades otherwise obsessed with discovering the true nature of everything and everybody.

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Selbstbestimmung selbstorganisiert: Schlaglichter auf Rechtspolitiken autonomer feministischer Kämpfe der 1980er Jahre gegen sexualisierte Gewalt

Nina Fraeser arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Mit Recht und jenseits des Rechts? Feministische Perspektiven auf Urban & Housing Commons“ am ZIFG der TU Berlin. Das Projekt ist Teil der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“. Sie promoviert an der Universität Hamburg zu kollektiven Umgangsweisen mit sexualisierter Gewalt in autonomen Räumen. Kontakt: nina.fraeser@tu-berlin.de

In meiner Forschung zu kollektiven Umgangsweisen mit sexualisierter Gewalt in Räumen (Post-)Autonomer Bewegungen stehen gegenwärtige selbstorganisierte (Rechts)Praktiken im Zentrum. Diese Formen der Selbstorganisierung sind bewegungsgeschichtlich in einer radikalen Kritik strafrechtlicher Gewährleistung eines Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verankert. Autonome Feminist*innen erarbeiteten und lebten Vorstellungen und Praxis von Strafe und Gerechtigkeit im Kontext patriarchaler Gewalt zumeist kollektiv und einen „engen bürgerlichen Rechtshorizont“ (Gerhard 1992, 47) überschreitend. Ich möchte diesen Beitrag dazu nutzen, entlang von Schlaglichtern aus Bewegungsdokumenten der 1980er Jahre zum Thema sexualisierte Gewalt drei Dimensionen damaliger rechtspolitischer Kämpfe für heutige abolitionistisch-feministische Debatten wieder aufzurufen: Appelle zur Veränderung geltender Rechtsnorm (I), radikale Infragestellung der Arbeitsweisen strafrechtlicher Institutionen (II) und Umgangsweisen mit gewalttätigen „Genossen“ (III).

Autonome feministische Gruppen politisierten in den 1970er Jahren Gewalt gegen Frauen. In vielen Städten Westdeutschlands wurden autonome Hilfestrukturen wie Frauenhäuser, Notrufe und Selbstverteidigungskurse gegründet und rechtsstaatliche Institutionen für deren patriarchalen Charakter kritisiert (Haffner 1976). Im Zuge der zweiten Welle der Hausbesetzungsbewegung in den frühen 1980er Jahren griffen Teile feministischer und der aufkommenden Autonomen Bewegungen ineinander (amantine 2011: 89ff). Sich autonom zu organisieren bekam aus feministischer Perspektive einen doppelten Charakter: ohne Staat und ohne Männer.

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Heterosexuelle Transsexuelle: Trans* und sexuelle Selbstbestimmung im Transsexuellengesetz von 1981

Merlin Sophie Bootsmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin. Zusammen mit Greta Hülsmann, Martin Lücke und Andrea Rottmann bearbeitet es in der zweiten Förderphase der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ das Teilprojekt „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“. Ihre Forschungsinteressen umfassen neben Queer History auch Zeitgeschichte, Umweltgeschichte und die Geschichte der Arbeit und industrieller Beziehungen. Kontakt: m.bootsmann@fu-berlin.de

Anlässlich der geplanten Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) und seiner Ersetzung durch ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz lohnt sich ein Blick zurück auf die Ursprungsfassung des TSG von 1981. Wie ich in diesem Beitrag zeige, stellt(e) die bloße Existenz von trans* Menschen damals wie heute zweigeschlechtliche Grundannahmen wie die Zuweisung von Geschlecht anhand von Genitalien bei der Geburt und seine anschließende Unveränderbarkeit in Frage.

Mein Fokus liegt im Folgenden auf dem Aspekt der sexuellen Selbstbestimmung von transsexuellen Menschen laut der Ursprungsfassung des TSG. Die Voraussetzung einer rechtlichen Anerkennung war in der Ursprungsfassung des TSG, dass die Beziehungen, Fortpflanzung und Körperlichkeit von trans* Menschen der Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität entsprachen. Abschließend gebe ich einen Ausblick auf die Auswirkungen des TSG über 1981 hinaus.

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