Staat und Recht in den AIDS-Kontroversen der 1980er Jahre

Sebastian Haus-Rybicki verfasste eine Doktorarbeit zur Geschichte der AIDS-Prävention in der Bundesrepublik (1981–1995) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte (Prof. Dr. Eckart Conze) der Philipps-Universität Marburg. Die Arbeit wird voraussichtlich 2020 erscheinen.

In der Auseinandersetzung schwuler Männer mit der deutschen Rechtsordnung waren die Kontroversen über AIDS zweifellos ein wichtiger Höhepunkt. Dabei stand weniger die fortbestehende strafrechtliche Sonderbehandlung durch den § 175 StGB im Vordergrund, sondern die seuchenrechtlichen Interventionsmöglichkeiten des Staates gegen Infizierte und „Ansteckungsverdächtige“, die unter anderem im Bundesseuchengesetz aus dem Jahr 1961 festgelegt waren.[1] Eine mögliche Anwendung des Seuchenrechts traf jedoch immer wieder auf Kritik, nicht nur in der Schwulenszene, sondern auch im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Im November 1984 gab das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJFG) eine Presseerklärung heraus, in der es interne Überlegungen zu einem „Gesetz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durch Intimkontakte“ öffentlich machte.[2] Ein seuchenrechtliches Vorgehen gegen AIDS – sowohl nach bestehenden Gesetzen wie dem Bundesseuchengesetz als auch eine neue „lex AIDS“ – war innerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes von Beginn an umstritten. Sprach sich die Mehrheit der beteiligten Expert*innen und Beamt*innen gegen Maßnahmen wie eine (namentliche) Meldepflicht für Infizierte oder Zwangsuntersuchungen aus, so sorgten im Sommer und Herbst 1984 Berichte über die vermeintlich hohe „Durchseuchung“ der Schwulenszene in den USA und der Bundesrepublik für große Nervosität in den Behörden. Auch wenn auf Arbeitsebene des BMJFG mehrfach von seuchenrechtlichen Maßnahmen abgeraten worden war, versuchte die Ministeriumsleitung in dieser Situation einen starken Staat zu inszenieren, der zum Schutz der Allgemeinheit nicht vor harten Maßnahmen gegen (schwule) Infizierte zurückschreckte. Einen Monat nach der angesprochenen Presseerklärung drohte Manfred Steinbach, der Leiter der Abteilung Gesundheitswesen, in einem Spiegel-Interview mit staatlichen Eingriffen gegen jene, die nicht willens seien, sich zum Schutz vor HIV in sexueller Selbstbeschränkung zu üben.[3]

In der Schwulenszene wurden diese Entwicklungen mit großer Sorge betrachtet. Das BMJFG bestätigte mit diesen öffentlichen Erklärungen die seit Beginn der HIV-Epidemie kursierenden Befürchtungen, dass die unionsgeführte Bundesregierung die Krankheit AIDS zum Anlass nehme, um die im Kontext des Regierungswechsels 1982/83 diskutierte „geistig-moralische Wende“ in die Tat umzusetzen. Nach den 1970er Jahren, der „Ära der Befreiung“, würde ein mögliches Durchgreifen des „Wende-Staates“ das Ende der erlangten Freiheiten und Selbstentfaltungschancen einläuten, so die einhellige Meinung in der Schwulenszene.[4] „Wir erleben gerade eine Kampagne des Gesundheitsministers [Heiner] Geißler und der Presse, in der AIDS dazu benutzt wird, uns […] als ‚Pestbringer‘, die man gesellschaftlich isolieren und diskriminieren muß, darzustellen,“ hieß es auf einem Flugblatt der Hamburger Schwulengruppen Ende 1984 als Reaktion auf die Pläne des BMJFG.[5] In diesem Kontext geriet der Blick immer wieder auf das Seuchenrecht, das in Vergleichen mit dem Nationalsozialismus als Unterdrückungsinstrument einer vermeintlich schwulenfeindlichen Bundesregierung beschrieben wurde. Die linke Bewegungszeitschrift Rosa Flieder schrieb zum Beispiel, dass dessen Anwendung „40 Jahre danach“ erneut „Lager für Schwule“ möglich mache, „legal wie einst, eingeführt auf dem Verwaltungswege.“[6] In diesen Kommentaren war die verbreitete Skepsis gegenüber Staat und heteronormativer Mehrheitsgesellschaft zu erkennen, die sich aus den zahlreichen Diskriminierungen des Alltags speiste und das damalige politische Selbstverständnis vieler schwuler Männer prägte. Insbesondere die Aktivisten der Schwulenbewegung versuchten AIDS immer wieder in das schwulenpolitisch vertraute Narrativ der „Sexualunterdrückung“ einzuordnen. Dadurch blieb allerdings die medizinische Problematik, die Frage der Prävention und der sexuellen Verhaltensänderungen sowie der Umgang mit Erkrankten und Infizierten außeracht.

Darüber hinaus erfasste das Unterdrückungsnarrativ nur teilweise die gesundheitspolitische Realität, wie sie sich Kenner*innen der AIDS-Politik bereits 1983/4 darstellte. Je mehr schwule Männer HIV/AIDS als ernsthafte Gefahr anerkannten und sich medizinisches Wissen aneigneten,[7] umso deutlicher wurde auch, dass der Schwulenszene kein homogener, antihomosexueller Block aus Staat, Wissenschaft und „Hetero-Presse“ entgegenstand. Vielmehr wurde deutlich, dass in den Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie in den medizinischen Fachgesellschaften potenzielle, der Hauptbetroffenengruppe aufgeschlossene Kooperationspartner*innen saßen. Diese waren nicht an einer Zerschlagung der Schwulenbewegung oder an einem Rückbau der erreichten Freiheiten interessiert, sondern an einer gemeinsamen, effektiven Bekämpfung von HIV/AIDS. Im Robert-Koch-Institut (RKI) und im Berliner Gesundheitssenat gab es bereits sehr früh Kontakte in die West-Berliner Szene. Von Aufklärung und Beratung, so nahm die Abteilung Virologie des RKI bereits im Sommer 1983 an, sei sehr viel mehr zu erwarten als von der Anwendung des Seuchen- oder Strafrechts.[8] Auch in anderen Großstädten wie in Frankfurt am Main beschrieben Gesundheitsbeamt*innen schwule Männer nicht als sexsüchtig und verantwortungslos, wie sie in den Massenmedien häufig karikiert worden waren, sondern als gesundheitsbewusste Männer, die sich aus eigenem Antrieb heraus bemühten, in der Frankfurter Subkultur für präventives Verhalten zu werben.[9] Manche dieser Beamt*innen hatten sogar eine sehr präzise Vorstellung von der gesellschaftspolitischen Verantwortung, welche ihnen als Vertreter*innen des deutschen Staates vor dem Hintergrund der Verfolgungsgeschichte der Homosexuellen in der NS-Zeit und der frühen Bundesrepublik zukam.[10] Diese historische Verantwortung, wie die Presseerklärung des BMJFG deutlich machte, blieb zwar umstritten. In den Behörden spielten auch immer wieder Vorbehalte gegen Homosexuelle eine Rolle. Doch lässt sich im öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit, staatlichen Selbstbeschränkung und gesundheitspolitischen Innovation feststellen, ohne welche die Abkehr vom Seuchenrecht und die Umsetzung einer liberalen Präventionsstrategie nicht möglich gewesen wäre. Den entstehenden Freiraum wussten insbesondere die AIDS-Hilfen zu nutzen, die sich ab 1984/5 – im Unterschied zur konfrontativen Haltung der Vertreter der Schwulenbewegung – an der Schnittstelle zwischen Staat und Betroffenenmilieus positionierten. Sie vermittelten zwischen den gesundheitspolitischen Kalkülen der Gesundheitsbehörden auf der einen, und den Lebenswelten, Interessen und Bedürfnissen der Betroffenen auf der anderen Seite.

Dieses Netzwerk aus Wissenschaftler*innen, Gesundheitsbeamt*innen und Betroffenen war mit Blick auf die Geschichte der Gesundheitspolitik und Prävention durchaus innovativ. Darin drückten sich grundlegende Veränderungen in der Wahrnehmung und Regulierung gesundheits- und sozialpolitischer Probleme aus.[11] Diese Veränderungen betrafen den Übergang zu einer weniger hierarchischen, weniger an rechtlich möglichen Interventionen ausgerichteten Praxis der Gesundheitsbehörden, eine starke Adressierung und Motivation des Individuums (Verhaltensprävention) sowie die versuchte Einbindung sozialer Milieus und anderer lebensweltlicher Bedingungen in die Präventionsstrategie und -praxis, etwa im Rahmen der Straßensozialarbeit (Verhältnisprävention). Zudem war die liberale AIDS-Politik ein gesellschaftspolitisches Zeichen gegen eine Politik der Ausgrenzung und Disziplinierung sozialer Abweichung, wie sie besonders prägnant im bayerischen „Maßnahmenkatalog“ formuliert wurde. Diese liberale Grundausrichtung hatte gleichwohl deutliche Grenzen. Sie war nicht unbedingt als progressive Politik der Emanzipation zu verstehen, wie sie sich die Schwulenbewegung auf die Fahnen schrieb. Vielmehr war sie Ausdruck einer spezifischen Form des Regierens und stand im Dienst des Gesundheitsschutzes der Betroffenen und der (Mehrheits-)Bevölkerung. Dies wurde besonders deutlich mit Blick auf die zweitgrößte Betroffenengruppe, die intravenösen Drogengebraucher*innen. Die gegen Widerstände durchgesetzte Safer Use-Prävention war ebenso wie die ersten Methadonprogramme mit der Erwartung verknüpft, einen besseren sozial- und ordnungspolitischen Zugriff auf die schwer erreichbare offene Drogenszene zu erlangen.[12]

[1] Das Bundesseuchengesetz ist heute nicht mehr in Kraft. Im Jahr 2001 ging es gemeinsam mit dem Geschlechtskrankheitengesetz im Infektionsschutzgesetz auf. In diese Gesetzesreform gingen auch die Erfahrungen mit AIDS ein. Siehe: Deutscher Bundestag, Drs. 14/3194, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften, 12.4.2000.

[2] Bundesarchiv Koblenz (BAK), B 189 24171 Bd. 1, Pressedienst des BMJFG, Bundesministerium prüft gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung von AIDS, 9.11.1984.

[3] „Fünf Jahre Quarantäne?“ Professor Manfred Steinbach über seuchenpolizeiliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Aids“, in: Der Spiegel, 24.12.1984, S. 28-32, insb. S. 32.

[4] U.a. Offermann, Bernd: Der Spiegel und AIDS. Vorboten einer neuen Schwulenhatz?, in: Rosa Flieder 36/1984, S. 36f; Editorial – AIDS und kein Ende?, in: Du&Ich 8/1983, S. 2f.

[5] BAK, B 189 24171 Bd. 2, Die Hamburger Schwulengruppen informieren – Zur AIDS-Kampagne in der Presse, o.D. [Ende 1984].

[6] Jürgen: Schwuler Sex und AIDS, in: Rosa Flieder 38/1984-85, S. 10f., Zitat S. 11. 

[7] Haus, Sebastian 2016: Risky Sex – Risky Language. HIV/AIDS and the West German Gay Scene in the 1980s, in: Historical Social Research 1/2016, S. 111-134.

[8] BAK, B 208 661, Bundesgesundheitsamt, Abt. A I, M. Koch, betr. Vorentwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung von AIDS des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz, 1.8.1983.

[9] Siehe u.a. Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main, StGA Sachakten 632, StGA, Bericht Deutscher, Überwachung von AIDS-Risikogruppen, 13.8.1986.

[10] BAK, B 353 2543 Bd. 7, RKI, L’Age Stehr und Koch an Franke, BMJFG, 5.7.1984.

[11] Vgl. Bänziger, Peter-Paul 2016: Transformationen des Gesundheitswesens seit den 1960er Jahren: die Beispiele der Aids- und der Drogenthematik, in: Criblez, Lucien u.a. (Hg.): Staatlichkeit in der Schweiz. Regieren und Verwalten vor der neoliberalen Wende, Zürich, S. 193-216.

[12] Siehe dazu: Haus, Sebastian 2018: Reconfigurations of Security. Governing Heroin Users in Frankfurt am Main 1975-1995, in: Kreide, R./Langenhohl, A. (Hg.): Conceptualizing Power in Dynamics of Securitization, Baden-Baden, S. 331-371.

Diesen Artikel zitieren: Sebastian Haus-Rybicki, “Staat und Recht in den AIDS-Kontroversen der 1980er Jahre”, in: History | Sexuality | Law, 08/08/2019, https://hsl.hypotheses.org/916, (abgerufen am: Datum).



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hsl (2019, August 8). Staat und Recht in den AIDS-Kontroversen der 1980er Jahre. History | Sexuality | Law. Retrieved March 29, 2024, from https://doi.org/10.58079/ppvm

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