Tara Ohloff, Studentin des Global History Masters an der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin.
Während sich die bundesdeutsche Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend sexuellen Themen öffnete und unter anderem über Homosexualität, AIDS und Vergewaltigung in der Ehe hitzig debattierte, fand auch im Bereich des Justizvollzugs die Auseinandersetzung mit der Sexualität von Strafgefangenen Eingang. Doch in der Welt der Wissenschaft (und auch im öffentlichen Diskurs) gilt Gefängnissexualität nach wie vor als „schmutzig“ oder „unseriös“ und wird daher nur wenig beleuchtet.[1]
Bei der Einführung des sogenannten Langzeitbesuchs im Strafvollzug finden wir verschiedene Aspekte, in denen die Kategorien „Sexualität“ und „Recht“ miteinander interagieren. Sowohl Argumente der sexuellen Bedürfnisse und emotionalen Beziehungen als auch eine Argumentation mit Gesetzen und Regulierungen – vor allem Art. 6 I GG, der Schutz von Ehe und Familie – sind hier zu nennen.
Welche Auswirkungen hat der Entzug von heterosexueller Sexualität auf (heterosexuelle) Insassen? Können Beziehungen mit Personen außerhalb der Haftanstalt ohne Sexualität und Intimität dauerhaft bestehen bleiben? Wie steht es um die Rechte des nicht inhaftierten Partners bzw. der nicht inhaftierten Partnerin? Diese Fragen wurden in den 1980er Jahren debattiert. In den 1990er Jahren kam zusätzlich die Frage nach dem Umgang mit homosexuellen Beziehungen hinzu.[2]Entscheidend in der Argumentation für die Einführung von Langzeitbesuchen nahm Art. 6 I GG ein: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Wenn die Ehe also unter besonderem Schutz des Staates steht, können Eheleute dann dauerhaft getrennt werden, ohne die Möglichkeit auf intimen Kontakt – sei es sexuell oder auch emotional? Hierbei ist die Definition einer Ehe von Bedeutung. Kann diese rein auf intellektueller Ebene bestehen bleiben oder ist körperliche Nähe für den Fortbestand der Beziehung unabdingbar? Dass der Ehe-Paragraph den Hebel für die Befürwortung von Langzeitbesuchen darstellte, hatte indes lange Zeit den Nachteil, dass nur (heterosexuelle) Ehepaare einen solchen Besuch wahrnehmen konnten. Hinzu kommt, dass der Entzug der Nähe nicht nur die inhaftierte Person betrifft, sondern auch der Partner bzw. die Partnerin die negativen Folgen der Haft mittragen muss.
1984 richtete die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal als erste Haftanstalt der Bundesrepublik den Langzeitbesuch ein. Zusätzlich zum Regelbesuch – der gesetzlich mindestens eine Stunde im Monat beträgt – können Eheleute und enge Verwandte einen längeren Besuch beantragen. In der aktuellen Praxis ist der Langzeitbesuch unbewacht und steht damit im starken Kontrast zu Regelbesuchen, die mindestens visuell, teilweise aber auch akustisch überwacht werden. Dadurch ermöglicht der Langzeitbesuch Paaren und Familien die Möglichkeit, sich ungestört miteinander zu unterhalten und auch intimen Körperkontakt zu pflegen – wenn auch sexueller Kontakt in der JVA Bruchsal zunächst nicht vorgesehen war.
Von der Politik aber auch seitens des Anstaltspersonals wurden aufgrund der möglichen (emotionalen) Belastungen – sowohl für die Inhaftierten als auch die „freien“ Partnerinnen – Zweifel an der Besuchsform geäußert. Dazu kam die Befürchtung, dass die Umstände des Besuchs von den Nicht-Inhaftierten als „unwürdig“ empfunden werden könnten.[3] In den 1970er Jahren ist überdies kritisiert worden, dass die Zulassung von ehelichen Besuchen einen „Verstoß gegen die Sittlichkeit“ darstelle, was „anständige Frauen“ gewiss nicht in Anspruch nähmen.[4]
Aller Kritik zum Trotz waren die Erfahrungen laut dem damaligen Anstaltsleiter der JVA Bruchsal, Harald Preusker, durchweg positiv.[5] Die Gefangenen mit der Möglichkeit zu Langzeitbesuchen trugen zu einem besseren Anstaltsklima bei. Befürchtete Spannungen mit anderen Insassen blieben aus. Dem Beispiel von Bruchsal folgend bieten inzwischen auch einige andere Haftanstalten Langzeitbesuche an; die genaue Durchführung und die zugelassenen Besuchspersonen variieren jedoch stark von Bundesland zu Bundesland und JVA zu JVA.[6]
Auch wenn Langzeitbesuche nicht vorwiegend für sexuelle Handlungen genutzt werden, so ist körperliche Intimität doch ein wichtiger Bestandteil. Besonders in den öffentlichen Debatten wurde der sexuelle Aspekt häufig hervorgehoben und skandalisiert, wovon sich auch das Vollzugspersonal anstecken ließ. Noch in den 1990er Jahren scheiterte teilweise die Einführung von Langzeitbesuchen in anderen Vollzugsanstalten am Widerstand der Bediensteten.[7] Diese Überbetonung der Sexualität macht Langzeitbesuche zu einem spannenden Aspekt in der Sexualitätsforschung zu Gefängnissen bis in die heutige Zeit hinein. Bei Weitem nicht alle Vollzugsanstalten bieten die Möglichkeit zu Langzeitbesuchen, sodass die Debatte noch lange nicht als abgeschlossen gelten kann.[8]
Eine Auseinandersetzung mit Sexualität im Strafvollzug kann auch die Beschäftigung mit Sexualität in der Gesellschaft bereichern: der Strafvollzug – solange er eingeschlechtlich, also in Geschlechtertrennung, stattfindet und nur begrenzte Möglichkeiten für heterosexuelle Handlungen bietet – ist eine Extremsituation, in der die Sexualität eingeschränkt und teilweise bewusst verhindert wird. Mögliche Erkenntnisse wären hierbei die Auswirkungen des Entzuges von heterosexueller Sexualität und des Mangels an Intimität und die daraus resultierenden Folgen für Beziehungen. Umgekehrt könnte die Sexualforschung dazu beitragen, dass Sexualität im Strafvollzug eine wichtigere Rolle einnimmt. Dabei wäre auch zu diskutieren, inwiefern der getrenntgeschlechtliche Strafvollzug noch zeitgemäß ist. Für diese notwendigen Debatten werden empirische Studien und quellenkritische Arbeiten benötigt, die zu einer Versachlichung beitragen und schließlich zu einem Umschwung in der Politik führen können. Hinzu kommt: je mehr wissenschaftliche Studien sich mit diesem Themenkomplex auseinandersetzen, desto einfacher kann der Vorwurf des Unseriösen zurückgewiesen werden.
During the winter semester 18/19 we offered the seminar “Law and Sexuality in a global context in the 19th and 20th century”. Instead of seminar presentations the students had the opportunity to write an entry for this blog or to be part of a student conference. We are proud to present some of the entries here on the blog.
Diesen Artikel zitieren: Tara Ohloff, “Warum wir mehr über Sexualität in Gefängnissen sprechen sollten”, in: History | Sexuality | Law, 09/07/2019, https://hsl.hypotheses.org/786, (abgerufen am: Datum).
[1] Nicola Döring, Sexualität im Gefängnis: Forschungsstand und -perspektiven, in: Zeitschrift für Sexualforschung 19 (2016), S. 315–350, hier: S. 217.
[2] So versuchte ein homosexueller Insasse der JVA Bruchsal Mitte der 1990er Jahre, das Recht auf Langzeitbesuch seines Lebensgefährten gerichtlich zu erstreiten. Er blieb allerdings zunächst erfolglos. Vgl. Michael Schroth, Homosexualität im Strafvollzug, Gleichbehandlung und Menschenrechte, in: Spektrum. Gefangenenzeitung der JVA Bruchsal (April/Mai 1996), S. 26.
[3] Vgl. Stöckle-Niklas, S. 254. Kritik wurde sowohl von Anstaltspersonal als auch Insassen geäußert; auch Politik und Medien trugen zu einem negativen Bild von einem „Bumsvollzug“ oder „Bordellknast“ bei. Vgl. hierzu ebd., S. 231.[4] Ludwig Ernst, Der Verkehr des Strafgefangenen mit der Außenwelt, Berlin 1972, S. 178 f.
[5] Harald Preusker, Erfahrungen mit der „Ehe- und familienfreundlichen Besuchsregelung“ in der JVA Bruchsal, in: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe (ZfStrVo) 38 (1989), S. 147–150, hier: S. 149 f.
[6] Vgl. hierzu Christoph Wilhelm Thiele, Ehe- und Familienschutz im Strafvollzug. Strafvollzugsrechtliche und -praktische Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung familiärer Beziehungen von Strafgefangenen, Mönchengladbach 2016, S. 255–264.
[7] Der Lotse geht von Bord, in: Spektrum (Mai 1994), S. 36–38. Hierbei handelt es sich um ein Interview mit dem damaligen Anstaltsleiter der JVA Bruchsal Harald Preusker.
[8] Erst kürzlich wurden Langzeitbesuche in einer JVA im Saarland durch das Justizministerium verhindert. Vgl. Udo Lorenz/Daniel Kirch, „Liebeszellen“ in der JVA Lerchesflur gestoppt, 14.02.2019, in: Saarbrücker Zeitung, URL: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/liebeszellen-in-der-jva-lerchesflur-gestoppt_aid-36778185 (Aufruf: 25.06.2019).
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hsl (July 9, 2019). Warum wir mehr über Sexualität in Gefängnissen sprechen sollten. History | Sexuality | Law. Retrieved May 23, 2025 from https://doi.org/10.58079/ppvj