von Adrian Lehne
Mehrere Banner auf der Demonstration der AIDS-Woche 1990 in München (Abbildung siehe oben) verlangten die Abschaffung von § 175 des Strafgesetzbuches. Aus heutiger Sicht mögen andere Forderungen der Zeit, wie eine Verbesserung der Behandlung von AIDS-Kranken oder die Erwartung an eine intensivere Forschung nach Medikamenten, drängender erscheinen. Zudem war der Paragraph zu dieser Zeit gegenüber der frühen Bundesrepublik deutlich abgeschwächt; reguliert wurde im Wesentlichen das nach wie vor unterschiedliche Schutzalter mann-männlicher gegenüber heterosexuellen Sexualkontakte. Wieso also nahm der Kampf gegen § 175 dennoch eine wichtige Rolle auf einer AIDS-Demo ein?
Selbst Anfang der 90er Jahre hatte der § 175 noch eine starke symbolische Wirkung. Er war und ist mit einer langen Tradition der Verfolgung, Kriminalisierung und Diskriminierung von schwulen Männern verbunden. Zudem markierte er schwule Männer als separate und nicht zur restlichen Gesellschaft gehörende Gruppe.
Ein ähnlicher Prozess wurde mit der epidemiologischen Beschreibung von HIV/AIDS in Gang gesetzt. Hier setzte sich schnell eine Klassifizierung in „Betroffenengruppen“ durch. Die diskursive Verknüpfung von schwulen Männern mit HIV/AIDS ist bis heute wirkmächtig.
Der in der Reaktion durch die Klassifikationspraxis geprägten AIDS-Politik entstehende Aktivismus, bzw. sich verändernde Aktivismus, war folglich mit schwulenpolitischen Forderungen verknüpft. Ein Argument war unter anderem, dass nur eine Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder in der Gesellschaft und die Bekämpfung von Diskriminierung, eine effektive Prävention von HIV/AIDS bewirken kann.
1987 wurde der bayrische Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von HIV/AIDS unter Bezugnahme auf das Bundesseuchengesetz durch das Bayrische Staatsministerium des Inneren in Kraftgesetzt. Er umfasste Instrumente, welche direkt in die Privatsphäre eingriffenund den persönlichen Entscheidungsspielraum einschränkten, wie zum Beispiel dieVerpflichtung von Infizierten, ihre Ärzte und Intimpartner über die Infektion zu informieren oder die Ermächtigung des Gesundheitsamtes bei „Ansteckungsverdächtigen“ auch gegen ihren Willen einen Test anzuordnen und vierteljährig wiederholen zu können. Dramatisch war die zuletzt genannte Maßnahme aus zwei Gründen: Auf der einen Seite war 1987 noch keine effektive Therapiemöglichkeit vorhanden; damit kam ein positives Testergebnis einer Todesankündigung gleich. Auf der anderen Seite wurden mit der Erfassung des HIV-Status staatliche Interventionen in das Leben der Betroffenen denkbar.
Ein weiterer Punkt des Maßnahmenkatalogs, die Ermächtigung zur Schließung von Läden, die im Verdacht standen, der Weiterverbreitung von AIDS Vorschub zu leisten, machte ein gezieltes Vorgehengegen schwule Infrastruktur möglich.
In Reaktion auf die Inkraftsetzung der Maßnahmenpläne fanden in München zwei große Demonstrationen statt. Die Forderungen richteten sich dabei gegen die direkte Intervention des Staates, als Mittel der Bekämpfung von HIV/AIDS. Herausgestellt wurde die Unwirksamkeit der im Bundesseuchengesetz vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf HIV/AIDS. Ein Topos war zudem die Notwendigkeit von eigenverantwortlichem Handeln, wie an einem auf der Demonstration gezeigten Banner deutlich wird:
„Wir schützen uns vor AIDS, wer schützt uns vor dieser AIDS-Politik“[1]
Neben der Anwendung des Bundesseuchengesetzes auf HIV/AIDS fürchteten Aktivist*innen einen direkten Eingriff in die persönliche Sexualität. Anknüpfend an den Kampf gegen §175 wurde in Bezug auf das Bundesseuchengesetz und möglicher strafrechtlicher Verfolgung von einvernehmlicher Sexualität, vom Staat gefordert nicht in private Beziehungen zu intervenieren. Betont wurde die eigene Autonomie.
In einem Flugblatt wurde zudem die Schaffung eines Anti-Diskriminierungsrecht für „AIDS-Erkrankte, HIV-Positive und Hauptbetroffene“ gefordert. Dies verweist auf ein neues Element in der Auseinandersetzung mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik: die Forderungen nach neuen Rechtsnormen. In eine ähnliche Richtung gehen die in den folgenden Jahren lauter werdenden Forderungen nach beglaubigten Partnerschaften sowie – später – der eingetragenen Partnerschaft bzw. der Öffnung der Ehe für alle.
Anhand dieses Beispiels zeigen sich die Ambivalenzen, welche in der Auseinandersetzung mitder Rechtsordnung der Bundesrepublik im Kontext von HIV/AIDS entstanden. Gefordert wurde einerseits Autonomie und die Ablehnung jeglicher Rechtsnormen, welche einen Eingriff in die Privatsphäre und gruppenbezogene Markierungen zur Folgehaben konnten.
Andererseits wurde Gruppenzugehörigkeiten mobilisiert, um gezielt neue Rechtsnormen einzufordern, die vor einer Diskriminierung schützen könnten.
Diesen Artikel zitieren: Adrian, “HIV/AIDS, Schwulenbewegung und Recht”, in: History | Sexuality | Law, 29/11/2018, https://hsl.hypotheses.org/480, (abgerufen am: Datum).
[1] Slogan auf der zweiten Großveranstaltung gegen die bayrische AIDS-Politik in München vom 24.10.87. Aus: Hamm, Patrick: Auslöser. Schwule im Kampf gegen AIDS seit 1983, Köln 1997.