Bericht zum Vortrags- und Diskussionsabend “Gedenken bedeutet Handeln!” am 26.01.2023
Greta Marlene Hülsmann (sie/dey) ist Studentin der Geschichte und Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Dey ist Studentische Hilfskraft im Teilprojekt “Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren” und arbeitet in ihrem Studium insbesondere zu Kolonialgeschichte und Queer History.
Der Beitrag enthält indirekte Zitate aus Martin Lückes Vortrag, der gemeinsam mit demjenigen von Anna Katharina Mangold in der Reihe der Hirschfeld Lectures erscheinen wird.
Am Abend des 26. Januar wurde der Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders Haus für drei Stunden zu einem Ort, an dem queeren Menschen lange überfälliges Recht erfuhr. Der Vortrags- und Diskussionsabend war der Auftakt für den Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2023. Dieser wurde erstmals schwerpunktmäßig denjenigen gewidmet, die im Nationalsozialismus aufgrund ihrer Homosexualität oder ihres nicht-normativen Geschlechts verfolgt wurden.
Seit 1996 gedenkt die Bundesrepublik am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz Menschen, die im Nationalsozialismus diskriminiert und unrechtmäßig verfolgt wurden. Dass der Fokus dieses Jahr auf den queeren Opfern des NS lag, werte ich als Versuch, weit über 1945 als Recht geltendes Unrecht sichtbar zu machen.
„Gedenken bedeutet Handeln!“
Die Veranstaltung wurde organisiert von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Sowohl der Veranstaltungsort wie auch die Begrüßung durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und Helmut Metzner von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wirkten symbolträchtig für den Platz, der queeren Menschen lange verweigert wurde und nun graduell eingeräumt wird.
Nach der Begrüßung hielten der Historiker Martin Lücke und die Juristin Anna Katharina Mangold zwei Vorträge zu „Geschichte und Erinnerung“ und „Rechtskämpfen“. Danach diskutierten unter Moderation von Henny Engels (LSVD) beide Vortragende auf dem Podium mit Julia Ehrt (ILGA World) und Gulya Sultanova (Menschenrechtsaktivistin). Abschließend wurde die Diskussion für alle Anwesenden geöffnet.
Orte von Recht
In ihren Vorträgen sprachen die beiden Wissenschaftler*innen über Rechtspraktiken der letzten 100 Jahre: Wie die Legalisierung von Geschlechtsverkehr unter Männern 1927 in der Weimarer Republik beinahe gelang, ihre Verfolgung dann aber unter nationalsozialistischer Herrschaft verschärft und die Legalisierung noch bis 1969 aufgeschoben wurde und wie die Verfolgung queerer Menschen auch außerhalb des §175 im Recht verankert war. Gerade für die Verfolgung von lesbischen Frauen und trans* Menschen muss der Blick auf andere Orte des Rechts gerichtet werden.[1]
In seinem Vortrag zeigte Martin Lücke, dass die fehlende Erwähnung von Frauen im §175 „alles andere als ein Zeichen der Wertschätzung von lesbischer Sexualität“ war. Es handele sich hierbei um ein Unsichtbar-Machen von weiblicher Sexualität und Begehren. Auch trans* Menschen, die in der Gesetzgebung nicht explizit erwähnt wurden, hatten im Nationalsozialismus Gefängnisstrafen und KZ-Haft durch „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ zu befürchten. Anders als bei anderen verfolgten Gruppen wurde dieses Unrecht nach 1945 nicht berichtigt und noch im sogenannten „Transsexuellengesetz“ (TSG) von 1981 schrieb sich die cis-Heteronormativität in der bundesrepublikanischen Gesellschaft fort.
Anna Katharina Mangold analysierte beispielhaft das TSG und die Rolle, die das Bundesverfassungsgericht dabei spielte, Politiker*innen und Gesetzgebung zu überprüfen und ein ums andere Mal die Verfassungswidrigkeit des und die Diskriminierung im Gesetz herauszustellen. Auch das Schicksal alleinerziehender lesbischer Mütter, denen das Sorgerecht entzogen wurde, verdeutliche diskriminierende Kontinuitäten im Umgang mit LSBTIQ* Menschen.
Minderheiten und Gedenken
In der offenen Diskussion ging es um persönliche Schicksale und fehlende Aufarbeitung der Verbrechen. Ein wiederkehrender Diskussionspunkt war der Begriff der Minderheit(en). Häufig würden LSBTIQ* Menschen als Minderheit beschrieben, obwohl alle Menschen Minderheiten angehörten. Zur Verdeutlichung bemühe ich ein Beispiel aus der Mathematik zu den Begriffen von Normalität und Durchschnitt: Zwar kann ein Durchschnitt errechnet werden, diesem entspricht jedoch nur die Minderheit der Daten. Die Abweichung vom Durchschnitt ist immer die Mehrheit.
Gemeinsam kamen die Diskutant*innen zu dem Schluss, dass sich in jedem Menschen unterschiedlichste Merkmale und Gruppenzugehörigkeiten vereinten. Diese ergäben eine individuelle Kombination, mit der die Kategorien von Minderheit und Mehrheit nicht die Realität abbilden könnten, weil sie Abgrenzungen zwischen Gruppen vornähmen, die so nicht existierten.
Zu welchen gefährlichen Fehlschlüssen das führen kann, wurde direkt nach Öffnung der Diskussionsrunde für alle Anwesenden deutlich. So war die erste Wortmeldung die Frage an das Podium danach, wie mit queer-feindlichen Ansichten muslimischer Kinder und Jugendlicher in Schulen umgegangen werden solle. Auf diese islamfeindliche Äußerung entgegnete Martin Lücke, dass bis heute keine empirische Evidenz für diese Vorannahme existiere und der Blick eher auf Institutionen wie die katholische Kirche gerichtet werden sollte, deren homo- und transfeindliche Ansichten aus Vergangenheit und Gegenwart immer noch auf die bundesrepublikanische Gesellschaft einwirkten. Ungeachtet dessen sehe ich wie viele queere Menschen viel zu häufig, dass Personen eine Trennung zwischen LSBTIQ* Personen und gerade muslimischen Menschen vornehmen, weil Letztere als queer-feindlich dargestellt werden. Diese Darstellung beruht jedoch auf als queer-Freundlichkeit getarntem anti-muslimischem Rassismus, der eine Unvereinbarkeit von Queerness und Islam imaginiert.
Selbstverortung
Diese gegenwärtigen Entwicklungen zeigen, dass der Blick zurück nicht reicht. Ich möchte Martin Lückes Schlussplädoyer zustimmen, der zunächst fragte, wo weiterhin angebliche gesamtgesellschaftliche Werte über die geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung des Individuums gehoben würden. Nur so könne im Weiteren erreicht werden, dass queere Menschen undankbar und stattdessen skeptisch gegenüber Staat und vermeintlicher Mehrheitsgesellschaft bleiben. Stolz auf die eigene Geschichte sei notwendig, um zu verhindern, „in die Falle eines bundesdeutschen Wiederaufarbeitungs-Patriotismus [zu] tappen.“ Lücke beschrieb die Veranstaltung als ein erstes „geschichtspolitisches Coming-Out“. Ein Coming-Out stelle jedoch selten den Abschluss einer Geschichte, sondern vielmehr den Beginn einer öffentlichen Entdeckung der eigenen Identität dar.
Für mich selbst bleibt jedoch noch ungeklärt, wen dieses erste Coming-Out erreicht. Es war zweifelsfrei eine wichtige Veranstaltung für die Sichtbarkeit vergangener und gegenwärtiger queerer Menschen. Wenn jedoch ein Licht auf bestimmte Gruppen geworfen wird, dann fällt gleichzeitig auch ein Schatten: Wer ist wo sichtbar und wie kann verhindert werden, dass eine Sichtbarmachung queerer Perspektiven und Identitäten nur die Sichtbarmachung von weißen, able-bodied und neurotypischen Perspektiven bedeutet? Unser Recht, so zu sein wie wir sind, können wir nur unter einer Bedingung vollständig erkämpfen: Indem wir die Vielfalt queerer Menschen und Lebensweisen, die auch in der Vergangenheit schon existiert hat, einbeziehen.
Cite this article: Greta Marlene Hülsmann, “Orte von Recht und Unrecht. Bericht zum Vortrags- und Diskussionsabend ‘Gedenken bedeutet Handeln!’ am 26.01.2023.”, in: History | Sexuality | Law, 15/04/2023, https://hsl.hypotheses.org/2124, (accessed on: Datum).
[1] Zur Verfolgung von lesbischen Frauen siehe auch: Martin Lücke, Die Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 70:5 (2022). S. 422–440. https://mh-stiftung.de/2022/05/02/fachaufsatz-martin-luecke-die-verfolgung-lesbischer-frauen-im-nationalsozialismus-download/. Stand 12.02.2023.
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hsl (April 15, 2023). Orte von Recht und Unrecht. History | Sexuality | Law. Retrieved October 14, 2024 from https://doi.org/10.58079/ppxc