Dr. Jessica Bock ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Digitalen Deutschen Frauenarchiv. Sie promovierte über die ostdeutsche Frauenbewegung am Beispiel Leipzigs 1980 bis 2000. Derzeit erarbeitet sie im Auftrag des Vereins Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen eine Broschüre über Schwangerschaftsabbruch in Sachsen von 1945 bis 1989/90.
Mit der Einführung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs (1972) gilt die DDR bis heute als Paradebeispiel für eine verwirklichte Gleichstellung und eine gesetzlich verbriefte körperliche Selbstbestimmung der Frau. Eine genauere Betrachtung der Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR und die Berücksichtigung der vielschichtigen Erfahrungen der betroffenen Frauen findet allerdings selten statt.
Ich möchte ich diese Leerstelle aufgreifen. und der Frage nachgehen, wie die Frauen der nichtstaatlichen Frauenbewegung die ihnen durch die Fristenregelung garantierte Autonomie und Handlungsmacht wahrgenommen haben und welche Vorstellungen bezüglich körperlicher Selbstbestimmung und Verhütung dem zugrunde lagen. Ferner möchte eruieren, wie die praktische Umsetzung der Fristenregelung erlebt wurde und welche Probleme bezüglich des Abbruchs innerhalb der informellen Frauengruppen diskutiert wurden. Als Beispiel dient mir die AG Schwangerschaftsabbruch, die 1988 auf dem Frauenforum in Erfurt durchgeführt wurde.
Das Schweigen brechen
In den 1980er Jahren begannen die Frauen innerhalb der nichtstaatlichen Frauenbewegung in der DDR über die Widersprüche zwischen propagierter und real erfahrener Gleichberechtigung und auch über diefortbestehenden patriarchalen Strukturen in der DDR zu sprechen. Zu diesen Themen zählte auch der (eigene) Schwangerschaftsabbruch. Ein wesentlicher Grund für die Auseinandersetzung mit diesem Thema war die persönliche Betroffenheit der Frauen. Ein weiteres Motiv war die von den Frauen als sehr hoch empfundene Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen im Land. Ende der 1980er Jahre wurden in der DDR etwa 90.000 Abbrüche durchgeführt.
Die Orte des Miteinanderredens bildeten die informellen Frauengruppen und die DDR-weit stattfindenden Frauengruppentreffen. Frauen, die einen Abbruch hinter sich hatten, fanden hier einen geschützten Ort, um über ihre Erfahrungen und Ansichten zu sprechen. Im Bestreben, mit weiteren Frauen über den (eigenen) Schwangerschaftsabbruch ins Gespräch zu kommen, führten Thüringer Frauen auf dem Frauenforum im Rahmen des Kirchentags in Erfurt am 11. Juni 1988 eine AG zu diesem Thema durch.
Die ‚AG Schwangerschaftsabbruch‘ begann ihre Veranstaltung zunächst mit einem Podiumsgespräch mit anschließenden Rückfragen aus dem Publikum. Im Anschluss folgte die Arbeit in drei thematischen Gruppen: Gruppe 1: Psychologie und Theologie, Gruppe 2: Medizin und Gruppe 3: Betroffene.[1] Anders als beim Podiumsgespräch waren in den Arbeitsgruppen keine Männer zugelassen, „weil Frauen über sich und ihre Befindlichkeiten bzgl. dieses unausgesprochenen Themas sprechen“ können sollten.[2] Nach der Öffnung der Gruppen waren Männer wieder zugelassen und die Organisatorinnen standen für weitere Fragen aus dem Auditorium zur Verfügung.
Angst, Scham und Trauer
Die Analyse der vorhandenen Aufzeichnungen der AG zeigt, dass es unter den Frauen durchaus unterschiedliche Ansichten über den Zugang zu einem straffreien Schwangerschaftsabbruch gab. Einige Frauen warnten davor, den Schwangerschaftsabbruch als legitimes Verhütungsmittel anzusehen und bezeichneten diesen Eingriff als „Mord“.[3] Andere Teilnehmerinnen plädierten wiederum dafür, den Frauen selbst die Entscheidung zu überlassen und für eine bessere ethische Sexualaufklärung zu sorgen, die auch die Männer miteinbezieht.[4]
In ihren mündlichen und schriftlichen Beiträgen berichteten die Frauen in der AG über ihren eigenen Schwangerschaftsabbruch und ihren persönlichen Umgang damit und die Reaktionen aus ihrem nahen Umfeld. Auf die Frage, warum die Frauen sich für einen Abbruch entschieden hatten, nannten sie als Gründe zum Beispiel ihre Furcht, dem Kind keine gute Zukunft bieten zu können und als Alleinerziehende mit dem Kind oder Kindern überfordert zu sein. Weitere Motive waren die Unsicherheit über das weitere Bestehen der Beziehung zum Kindsvater und die Unsicherheit hinsichtlich ihrer eigenen Ausbildungs- und Berufssituation.[5] Ferner geht aus den Berichten hervor, dass die Frauen in ihrer Entscheidung für einen Abbruch häufig von der Einstellung des Partners und dem moralischen Anspruch der Mutter beeinflusst wurden. [6]
Nahezu alle Frauen berichteten über eine teilweise sehr tiefsitzende Angst, von ihren Freund*innen, Kolleg*innen und Bekannten für ihre Entscheidung zum Abbruch verurteilt zu werden. Neben der Furcht vor Stigmatisierung spielten auch Scham und Schuldgefühle eine wichtige Rolle.[7]
Ein weiteres Thema, das in den schriftlichen und mündlichen Erzählungen der Frauen recht häufig auftaucht, war der diskriminierende Umgang des medizinischen Personals mit den Frauen, die einen Abbruch hatten durchführen lassen.
Im Überwinden ihrer Vereinzelung und ihrer Sprachlosigkeit über ihren Schwangerschaftsabbruch sahen die Frauen einen Weg, mit den eigenen, teilweise traumatischen Erfahrungen umzugehen und die „unerwartete Trauer“ zu verarbeiten. Zugleich trugen die Gespräche dazu dabei, ihre Erlebnisse nicht als individuelle Probleme oder persönliches Versagen wahrzunehmen, sondern die dahinter liegenden patriarchalen strukturellen Ursachen zu erkennen.
Fazit
Die Analyse der vorliegenden Quellen zeigt, dass die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs 1972 in der DDR nicht gleichbedeutend war mit seiner Enttabuisierung und auch Entstigmatisierung. Obgleich die Frauen das Gesetz als eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung ihrer körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung ansahen, waren sie mit fortbestehenden patriarchalen, kirchlichen und traditionellen Vorstellungen konfrontiert, die sie für ihre Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch in moralische Haftung nahmen. Zugleich empfanden sie die fehlende öffentliche Auseinandersetzung mit dem Schwangerschaftsabbruch und den eklatanten Mangel an Beratungsangeboten als bedrückend und als Last. Die hier skizzierte Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in der nichtstaatlichen Frauenbewegung in der DDR zeigt, wie schwierig es war, trotz gesetzlich verbriefter Gleichberechtigung, weibliche Selbstbestimmung ohne gesellschaftliche Stigmatisierung zu leben. Der von den Frauen erfahrene Widerspruch zwischen propagierter und realer Gleichberechtigung führte bei den Betroffenen nicht selten dazu, das von der SED forcierte Emanzipationsmodell als „Illusion“ zu kritisieren. Ihrer Ansicht nach waren die bestehenden Strukturen nicht dazu geeignet, Wunschkinder auf die Welt zu bringen und der sozialistischen Rollenanforderung, Mutterschaft und Berufstätigkeit zu vereinbaren, gerecht zu werden.
Die hier gewonnenen Erkenntnisse können keinesfalls auf die gesamte nichtstaatliche Frauenbewegung der DDR übertragen werden. Es bedarf weiterer Forschungen, um die Debatten und (unterschiedlichen) Standpunkte innerhalb der Bewegung zu erfassen. Dennoch zeigt dieser kleine Ausschnitt, dass eine genaue Betrachtung des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR, die die Erfahrungen der Frauen einbezieht, notwendig ist, um einem verkürzten und zugleich verklärenden Blick auf die DDR entgegenzuwirken.
Cite this article: Jessica Bock, “‘Das gelobte Land der Gleichberechtigung’? – Die Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in der nichtstaatlichen Frauenbewegung in der DDR”, in: History | Sexuality | Law, 17/10/2022, https://hsl.hypotheses.org/2027, (accessed on: Datum).
[1] RHG / GZ_AN_02, Sammlung Almut Niemann, Notizen, Bl. 140.
[2] RHG / GZ_AN_02, o. T., Bl. 26 r.
[3] RHG / GZ / AN / 02, Ich bin betroffen, o. J., o. O., Bl. 35‒42, hier: Bl. 35.
[4] RHG / GZ-A 20 (A), Podiumsdiskussion im Rahmen des Kirchentages 1988 in Erfurt, 32. Min.
[5] RHG / GZ / Gr_15, Die Trauer kommt oft unerwartet, Bl. 64.
[6]Ebenda, Bl. 62.
[7]Ebenda, Bl. 65.
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hsl (October 17, 2022). “Das gelobte Land der Gleichberechtigung”? – Die Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in der nichtstaatlichen Frauenbewegung in der DDR. History | Sexuality | Law. Retrieved October 14, 2024 from https://doi.org/10.58079/ppx7