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Selbstbestimmung auf dem Prüfstand. Feministische Debatten zu Reproduktionstechniken, Abtreibung und Eugenik in den 1980er Jahren.

Pia Marzell ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschlechtergeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. In ihrem Dissertationsprojekt forscht sie zu Auseinandersetzungen Schwarzer, migrantischer, jüdischer und behinderter Frauen in der Neuen Frauenbewegung. 
Kontakt: pia.marzell@uni-jena.de

Weibliche Selbstbestimmung, neue Technologien und alte Eugenik

Die sozial-liberale Bundesregierung hatte bei ihrem Amtsantritt 1969 eine grundlegende Reform des Strafrechts angekündigt. Damit sollte auch der Schwangerschaftsabbrüche regelnde § 218 reformiert werden. Nach heftigen Debatten und einem Eingriff des Bundesverfassungsgerichts wurde im Juni 1976 die Neuregelung des § 218 als Indikationsregelung beschlossen. Neben der kriminologischen, medizinischen und sozialen Indikation wurde auch eine embryopathische oder eugenische Indikation eingeführt. Diese regelte, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche straffrei sei, sollte eine „Schädigung“ des Fötus vorliegen.

In der Frauenbewegung[1] wurde die Indikationsregelung des § 218 als Niederlage erlebt. Viele Feminist:innen hatten für eine Streichung des Paragraphen demonstriert. Die Forderung nach körperlicher und sexueller Selbstbestimmung war Anfang der 1970er eines der verbindenden Schlagworte der Bewegung geworden. Eine ausführliche Diskussion über die einzelnen Indikationen des § 218 wurde nach 1976 in der Frauenbewegung nicht geführt.

Eine gesonderte Kritik an der embryopathischen Indikation des § 218 kam ab Ende der 1970er aus der Behindertenbewegung. Einige behinderte Aktivist:innen sahen in der Indikation einen direkten Angriff auf ihr Lebensrecht. Aktivist:innen aus dem radikalen Flügel der Behindertenbewegung, die sich provozierend Krüppel nannten, skandalisierten die Behindertenfeindlichkeit in der Gesellschaft, welche sie u.a. durch die eugenische Indikation des § 218 befeuert sahen. Die Aktivist:innen betonten ideologische und personelle Kontinuitäten aus der Zeit des Nationalsozialismus in der Behindertenhilfe sowie der humangenetischen Forschung und Beratung.[2]  Einige der Ärzte und Forscher:innen, die im NS an Zwangssterilisationen, Selektionen und Ermordungen von kranken und behinderten Menschen beteiligt gewesen waren, waren in den 1980er Jahren in humangenetischen Instituten tätig oder hatten diese an ihre Student:innen übergeben.[3]

Die Humangenetischen Beratungsstellen waren in den 1980ern die Orte, an denen pränatale Diagnosen (PND) durchgeführt wurden. Neben Erbberatungen von Ehepaaren boten die Humangenetischen Beratungsstellen auch invasive Testverfahren an, mit denen in Erfahrung gebracht werden sollte, ob der Fötus schwerwiegende „Schädigungen“ aufweise. Im Falle einer sogenannten Schädigung sollten sich die Eltern dann entscheiden können, ob sie einen Abbruch der Schwangerschaft vornehmen lassen wollten. Den rechtlichen Rahmen für einen solchen Abbruch bot die eugenische Indikation des § 218.

Im Folgenden möchte ich drei feministische Strömungen vorstellen, die sich mit der embryopathischen Indikation des § 218, Gen- und Reproduktionstechniken und der feministischen Forderung nach Selbstbestimmung auseinandersetzten.

Kritik feministischer Krüppelfrauen: Das Dilemma mit der Selbstbestimmung

Feministische behinderte Aktivistinnen, die Krüppelfrauen, fühlten sich einerseits der Forderung nach Selbstbestimmung aus der Frauenbewegung verpflichtet und analysierten andererseits PND, Humangenetische Beratung und die eugenische Indikation des § 218 als behindertenfeindlich.

Selbstbestimmung im Sinne einer Erweiterung der Entscheidungsmöglichkeiten für Schwangere auch nach PND widersprach den behindertenpolitischen Ansichten der Aktivistinnen. Gleichzeitig zweifelten sie an, inwieweit es sich bei einer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch nach PND um eine selbstbestimmte Entscheidung handeln könne: Behindertenfeindliche Aussagen in den Medien würden zunehmen und Humangenetiker:innen würden sofort bei einem positiven Befund der PND zum Schwangerschaftsabbruch raten. „Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau hat diese Entwicklung wenig zu tun“, konstatierten die Aktivist:innen.[4] Frauen könnten sich gar nicht „ganz selbstbestimmt“ entscheiden, da die behindertenfeindliche Umwelt, v.a. die Humangenetische Beratung, sie beeinflussen würde. Die Überlegungen der Krüppelfrauen stellten in Frage, inwieweit Selbstbestimmung in Herrschaftsverhältnissen überhaupt existierte.

Trotzdem forderten sie: „Ersatzlose Streichung des § 218, jede Frau muß selbst entscheiden dürfen, ob, wann und unter welchen Umständen sie ein Kind will“.[5] Aus den Analysen der Krüppelaktivist:innen hatten sich zwei Forderungen kristallisiert, die feministische und behindertenpolitische Selbstbestimmungspolitiken vereinten: Die Streichung des § 218 und die Abschaffung der Humangenetischen Beratungsstellen.

Die Krüppelfrauen hinterfragten die Bedeutung der frauenbewegten Selbstbestimmungsforderung und rückten Behindertenfeindlichkeit als gesellschaftliches Ungleichverhältnis in den Fokus. Sie intervenierten damit aktiv in feministische Debatten und brachten Behindertenfeindlichkeit und Eugenik als Themen in die Auseinandersetzung um Reproduktion und reproduktive Techniken ein.

Die Rote Zora: Die Verantwortung der Einzelnen

Die militante feministische Gruppe Rote Zora hatte sich, anders als viele andere Aktivist:innen aus der Frauenbewegung, schon früh der Forderung nach Abschaffung der humangenetischen Beratungsstellen angeschlossen. Die militanten Aktionen der Roten Zora konzentrierten sich Mitte der 1980er Jahre auf Gen- und Reproduktionstechniken.

Mindestens vier Anschläge verübte die Rote Zora auf Institutionen, die an Gen- und Reproduktionstechniken forschten oder von diesen profitierten. Im August 1986 brachen Mitglieder der Roten Zora in das Humangenetische Institut in Münster ein, setzten das Archiv in Brand und entwendeten Akten.[6]

In ihren Anschlagserklärungen betonten die Roten Zoras, dass die Gentechnologie wichtiges Instrument einer imperialistischen Bevölkerungspolitik sei und sich die eugenische Politik in der Bundesrepublik „vor Allem gegen Ausländerinnen, Frauen der unteren sozialen Klasse und Behinderte richtet“.[7] Die Roten Zoras betonten in ihren Anschlagserklärungen, wie Frauen in unterschiedlichem Ausmaß und mit unterschiedlicher Positionierung von Reproduktionstechniken betroffen seien.

Außerdem kritisierte die Rote Zora explizit den Selbstbestimmungsbegriff der Frauenbewegung: „Die Forderung nach selbstbestimmter Nutzung der humangenetischen Beratung zu stellen, heißt die Forderung nach selbstbestimmter Selektion zu erheben.“[8] Deutlicher als die Krüppelfrauen sprachen die Roten Zoras die Verantwortung einzelner Frauen an, verurteilten die Entscheidung für PND und verwarfen den Selbstbestimmungsbegriff in diesem Kontext.

Die Ökofeministinnen: Selbstbestimmung als patriarchale Logik

Ökofeministische Standpunkte waren in den 1980ern weit verbreitet.[9] Maria Mies, eine der bekanntesten Vertreter:innen des Ökofeminismus, hielt 1987 einen vielbeachteten Vortrag mit dem Titel „Selbstbestimmung. Das Ende einer Utopie?“.

Selbstbestimmung sei die Fortsetzung einer patriarchalen Ideologie, welche Ratio über Körpergefühl stelle, kritisierte Mies. „Wir müssen uns dagegen wehren, daß der lebendige Zusammenhang, den wir als weibliche Menschen darstellen, die Symbiose zwischen Mutter und Kind, die allein das Leben beider schützt, von den Technopatriarchen im Namen unserer „Selbstbestimmung“ weiter zerstückelt wird“, so Mies.[10]

Mies lieferte keine praktischen Anweisungen wie mit Schwangerschaften, Abtreibungen, der eugenischen Indikation des § 218 und Abtreibungen nach Pränataldiagnostik umgegangen werden sollte. Sie versuchte, auf philosophischer Ebene eine ökofeministische Utopie zu formulieren, die die alte Forderung der Selbstbestimmung als patriarchale Logik entlarvte und die Symbiose als anzustrebende Lebensweise setzte.

Fazit: Welche Selbstbestimmung?

Selbstbestimmung als zentrale feministische Forderung wurde in den 1980er Jahren grundlegend hinterfragt. Die Debatten zeigen, dass die Frauenbewegung in ständiger Aushandlung über feministische Politiken, Forderungen und Strategien stand und auf gesellschaftliche, rechtliche und technische Veränderungen reagierte. In diesen Aushandlungen und Konflikten wird deutlich, dass die Bewegung von verschiedenen Strömungen getragen, beeinflusst und verändert wurde. Konflikte können als Brille zur Analyse der Frauenbewegung verwendet werden. Durch diese Brille kommen neue Bewegungsgeschichten zum Vorschein, die Vielstimmigkeit und Differenz innerhalb der Bewegung fokussieren.

Cite this article: Pia Marzell, “Selbstbestimmung auf dem Prüfstand. Feministische Debatten zu Reproduktionstechniken, Abtreibung und Eugenik in den 1980er Jahren.”, in: History | Sexuality | Law, 17/06/2022, https://hsl.hypotheses.org/1984, (accessed on: Datum).


[1] Den Begriff „Frauenbewegung“ verwende ich als Quellenbergiff. Die Akteur:innen der Bewegung nutzten den Begriff, auch wenn ihre eigene geschlechtliche Identität sich geändert haben mag / fluider gewesen sein kann. Genauso gehe ich bei den Krüppelfrauengruppen und allen weiteren Quellenbegriffen vor.

[2] Es waren ebenso Behindertenaktivist:innen und in der Behindertenhilfe Aktive, die seit Beginn der 1980er Jahre eine gesellschaftliche Aufarbeitung der Verfolgung und Ermordung von kranken und behinderten Menschen im Nationalsozialismus forderten und maßgeblich zur historischen Erforschung der Verbrechen beitrugen. Vgl. Sierck, Udo & Radtke, Nati 1984. Die WohlTäTER-Mafia: vom Erbgesundheitsgericht zur humangenetischen Beratung. Hamburg. Und: Klee, Ernst 1983: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Frankfurt am Main.

[3] Das berühmteste Beispiel ist Ottmar von Verschuer, der als Richter am Erbgesundheitsgericht während des NS über Zwangssterilisationen entschied und ab 1951 die Professur für Humangenetik in Münster innehatte. Vgl. Sierck/Radtke: WohlTäTER-Mafia, S. 24.

[4] Vgl. Boll, Silke et. al. (Hg.) 1985. Geschlecht: behindert, besonderes Merkmal: Frau: ein Buch von behinderten Frauen, München, S. 84.

[5] Boll, Silke: Geschlecht: behindert, S.85.

[6] Die entwendeten Akten gaben sie wiederum an Udo Sierck, einen prominenten Vertreter der Krüppelbewegung, der sich mit den Inhalten in einem taz-Artikel auseinandersetzte. Vgl. Sierck, Udo 1987. Aus den Geheimakten der Humangenetiker. Die Tageszeitung: taz 8. https://taz.de/!1871246/ [Stand 2022-02-14].

[7] Rote Zora 1986: Aktion gegen das Humangenetische Institut Münster (August 86). http://freilassung.de/div/texte/rz/zorn/Zorn51i.htm [Stand 2022-02-14].

[8] Rote Zora 1987: Zweite Erklärung zu Aktionen gegen das Humangenetische Institut Münster (Januar 1987). http://freilassung.de/div/texte/rz/zorn/Zorn51i.htm#r1 [Stand 2022-02-14].

[9] Ökofeministinnen gehen von einem strukturellen Zusammenhang zwischen der Unterdrückung von Frauen beziehungsweise der weiblichen Reproduktionsfähigkeit und der Beherrschung der Natur aus. Allen ökofeministischen Theorieansätzen gemein ist das Streben nach einer Neudefinition des Natur-Mensch-Verhältnisses.

[10] Mies, Maria 1989. Selbstbestimmung – Das Ende einer Utopie? In P. Bradish, E. Feyerabend, & U. Winkler (Hg.). Frauen gegen Gen- und Reproduktionstechnologien: Beiträge vom 2. bundesweiten Kongress, Frankfurt, 28.-30.10.1988. München, S. 111–124, S. 122.


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hsl (June 17, 2022). Selbstbestimmung auf dem Prüfstand. Feministische Debatten zu Reproduktionstechniken, Abtreibung und Eugenik in den 1980er Jahren. History | Sexuality | Law. Retrieved April 28, 2025 from https://doi.org/10.58079/ppx5


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