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Ambivalenzen der sexuellen Selbstbestimmung in historischer Perspektive: Bericht zur Tagung “Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung”

Andrea Rottmann, Merlin Sophie Bootsmann und Greta Hülsmann

Am 24. und 25. Februar 2022 fand die Online-Tagung “Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung” statt. Eingeladen hatte der Arbeitsbereich Geschichtsdidaktik der Freien Universität Berlin. Die Idee für die Tagung stammte von der Gründerin des Blogs Veronika Springmann und wurde von den aktuellen Herausgeberinnen als Teil des Forschungsprojekts „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“ umgesetzt. Das Tagungsteam hatte dazu aufgerufen, sich damit zu beschäftigen “auf welche Weise das Konzept der sexuellen Selbstbestimmung verflochten ist mit Konzepten von Autonomie, Individualität/Subjektpositionen/Identität auf der einen Seite sowie mit kollektiven Vorstellungen etwa von ‘Sittlichkeit’ und Moral andererseits”. Forschende aus der Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft und den Gender Studies antworteten. Die Paper verwiesen auf die Vielfältigkeit und Ambivalenz des Begriffs der sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere unter den Aspekten der Freiheit zur bzw. von Sexualität. Hierbei wurde auch der historische Wandel von Sexualitätskonzepten sowie Sexualitätsrecht in verschiedenen politischen Systemen im 21. Jahrhundert diskutiert. Zudem wiesen die Teilnehmer*innen vielfach auf die Zusammenhänge von sexueller Selbstbestimmung mit Subjektivitäten bzw. Identitäten und diskursiven Wissensordnungen hin.

Wir haben die gesamte Tagung live per Twitter begleitet und so auch dokumentiert. In diesem Blogbeitrag fassen wir die zentralen Diskussionen anhand unserer damaligen Tweets zur Tagung zusammen. In einem zweiten Blogbeitrag werden wir das Tweeten selbst und seine Rolle für die Dokumentation der Tagung reflektieren.

Mit dem Begriff der Ambivalenz setzte Miriam Brunnengräber gleich im ersten Vortrag der Tagung einen Schlüsselbegriff, der sich durch viele Panels und Diskussionen zog. Ging es bei ihr um Veränderungen im sexualpädagogischen Diskurs im Lauf des 20. Jahrhunderts, so analysierte Regina Dackweiler Reformdebatten um die Straffreiheit der Vergewaltigung in der Ehe in der BRD und der Schweiz in den vergangenen fünfzig Jahren. Kurt Hiller, dessen Frühwerk “Das Recht über sich selbst” (1908) Katharina Isabel Schmidt untersuchte und dabei seine radikale Kritik an staatlichen Einschränkungen der Selbstbestimmung der Bürger*innen eindrücklich herausarbeitete, leitete als wichtiger Protagonist der homosexuellen Emanzipationsbewegung in der Weimarer Republik auch schon zum zweiten Panel über. Davor resümierte Petra Sußner aus der Perspektive der critical legal studies, wie sich das “Dilemma” der sexuellen Selbstbestimmung in den unterschiedlichen Disziplinen gestaltet. Im zweiten Panel beleuchteten drei Beiträge Auseinandersetzungen der Jugendbewegung, der zionistischen Bewegung und der Sexualwissenschaft in der Weimarer Republik mit der Frage der sexuellen Selbstbestimmung. Auch hier machten die Vortragenden – Elija Horn, Nora Kissling und Richard Kühl – auf Ambivalenzen, Spannungen und Widersprüchlichkeiten aufmerksam, etwa den Verbleib auch liberalerer Positionen in heteronormativen, sexistischen und rassistischen Mustern. In seinem Kommentar koppelte Martin Lücke die Debatten an die Gesetzeslage zurück: 

Im Rahmen des Abendvortrags erörterte Elisabeth Holzleithner die Perspektiven der Legal Gender Studies auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dabei ging sie auch auf Aspekte von Autonomie, Sexualmoral, Kriminalisierung und Sexualkunde ein und warnte vor der Erzählung einer Erfolgsgeschichte:

Der zweite Tag der Tagung startete mit einem Panel zu Abtreibungsdebatten. Es sprach zunächst Jessica Bock zum Schwangerschaftsabbruch in der DDR, der dort zwar seit 1972 legalisiert, aber dennoch tabuisiert war. Pia Marzell stellte in ihrem Kurzvortrag die Wichtigkeit von kleineren Bewegungen wie der der sogenannten “Krüppelfrauen” für die Analyse von größeren Bewegungen heraus. Die Argumentationsweisen von Liberalen im Gegensatz zu Konservativen in polnischen Diskursen erarbeitete Michael Zok in seinem Beitrag:

Imke Schminke eröffnete die Diskussion mit einer aktuellen Ergänzung zur körperlichen Selbstbestimmung während der Covid-19 Pandemie.

“Sexuelle Selbstbestimmung in schwulen und lesbischen Bewegungen seit den 1970er Jahren” war das Thema des sich anschließenden Panels. Hier diskutierten Birgit Bosold, Lorenz Weinberg und Beate Binder miteinander. Sowohl Lorenz Weinberg als auch Birgit Bosold sprachen wichtige Themen an: Der Vortrag von Lorenz Weinberg beleuchtete das Argument der sexuellen Selbstbestimmung in der BDSM- Debatte und Birgit Bosold verwies auf die Lücken in der Aufarbeitung von pädosexuellem Aktivismus in der Schwulenbewegung in den 1970er und 80er Jahren. Beate Binder verband in ihrem Kommentar beide Beiträge:

Im letzten Panel diskutierten Anne Waldschmidt und Merlin Sophie Bootsmann im Anschluss an einen Kommentar von Nina Fraeser unter der Frage ‘Wer hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung’. Der Beitrag von Anne Waldschmidt und Sarah Karim problematisierte die vermeintliche Befreiungsgeschichte der sexuellen Selbstbestimmung behinderter Menschen:

Merlin Sophie Bootsmann referierte über die engen und insbesondere heteronormativen Grenzen, innerhalb denen die erstmalige rechtliche Anerkennung von trans Menschen durch das Transsexuellengesetz 1981 erfolgte. Kommentatorin und Diskutantinnen verwiesen dabei immer wieder auf zahlreiche Parallelen in der Wahrnehmung der sexuellen Selbstbestimmung von inter, trans und behinderten Menschen.

In dem von Adrian Lehne moderierten Schlusspodium diskutierten als Kommentator*innen der Blöcke Martin Lücke, Imke Schmincke, Beate Binder und Nina Fraeser. Als tagungsübergreifende Diskussionsstränge identifizierten sie – über die bereits einleitend erwähnte Historizität und Ambivalenz des Begriffs der sexuellen Selbstbestimmung hinaus – das Verhältnis von Kollektivität, Subjektivität sowie Rechtsverständnisse:

Die Vor- und Nachteile der Dokumentation einer Tagung anhand von Tweets reflektieren wir in einem Blogbeitrag, der in der nächsten Woche erscheinen wird. Schon vorher freuen wir uns über Kommentare und Gedanken zum Format!


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hsl (April 8, 2022). Ambivalenzen der sexuellen Selbstbestimmung in historischer Perspektive: Bericht zur Tagung “Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung” History | Sexuality | Law. Retrieved December 8, 2024 from https://doi.org/10.58079/ppx2


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