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Bildungsplan statt Berufsverbot. Wie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt innerhalb der letztem fünfzig Jahre vom schulischen Tabu zum Inhalt von Bildungs- und Lehrplänen wurde

Merlin Sophie Bootsmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin. Zusammen mit Greta Hülsmann, Martin Lücke und Andrea Rottmann bearbeitet es in der zweiten Förderphase der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ das Teilprojekt „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“. Ihre Forschungsinteressen umfassen neben Queer History auch Zeitgeschichte, Umweltgeschichte und die Geschichte der Arbeit und industrieller Beziehungen. Kontakt: m.bootsmann@fu-berlin.de

An Pfingsten 1973 organisierte die Homosexuelle Aktion Westberlin eine Demonstration gegen die Diskriminierung von Homosexuellen. Unter den Demonstrierenden befanden sich damals unter anderem etwa 20 schwule und lesbische Lehrer*innen, die dabei vor einem Dilemma standen: Einerseits wollten sie sich öffentlich positionieren, andererseits hatten sie Angst vor beruflicher Diskriminierung bis hin zur Entlassung. Dafür fanden sie am 9. Juni 1973 ein so drastisches wie passendes Bild: Um an der HAW-Pfingstdemo teilzunehmen, zogen sie sich Kapuzen auf, die sie in ihren Rollen als „Lehrer“ oder „Lehrerin“ erkenntlich machten – aber nicht als Privatpersonen.

Ein schwarz-weißes Foto von einer Demonstration. Eine Person mit dem Rücken zur Kamera schneidet Löcher in Kapuzen, die sich andere Menschen auf den Kopf gesetzt haben. Auf den Kapuzen steht: Lehrer
Mit Kapuzen maskierte Lehrer*innen auf der Pfingstdemo am 9. Juni 1973.

Auch um die schulischen Lehrplänestand es in der damaligen Bundesrepublik nicht besser: In den 1968 von der westdeutschen Kultusministerkonferenz verfassten und bis in die 90er Jahre gültigen „Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen“ wurden „Promiskuität, Prostitution, Homosexualität“ noch als „sozialethische Probleme der menschlichen Sexualität“ bezeichnet.[1]

Historischer Wandel hin zu LBSTIQ*-Bildung

Seitdem vollzog sich ein bemerkenswerter historischer Wandel innerhalb der deutschen Bildungslandschaft: Heutzutage sind Bildungsinhalte zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt als Teil von Bildungsplänen in vielen Bundesländern institutionalisiert[2] und der 2014 gegründete Bundesverband queere Bildung vernetzt über siebzig Lokalprojekte und Bildungsinitiativen in der gesamten Bundesrepublik.

Dieser Wandel wurde innerhalb der letzten fünf Jahrzehnte von verschiedenen LSBTIQ*-Kollektiven[3] durch Bildungsarbeit und -politik erkämpft, häufig im Verweis auf Menschenrechte. Mein Dissertationsprojekt „(Menschen)Rechte bilden. Vom Berufsverbot schwuler Lehrer bis zur Integration sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Bildungsprozesse“ wird genau diese Entwicklungen untersuchen: Wann und wie konnten die LSBTIQ*-Bewegungen Bildung zu geschlechtlicher sowie sexueller Vielfalt vermitteln oder institutionalisieren? Welche Effekte hatte die Um– und Übersetzung ihrer Ziele in Bildungsarbeit- und Politik umgekehrt auf die LSBTIQ*-Bewegungen selbst? Akteur*innen dieser Geschichte werden beispielsweise die AG Schwule Lehrer in der GEW Berlin, der AK Lesbenpolitik in der GEW Baden-Württemberg oder SCHLAU NRW sein.

Neben Bildungsgeschichte und der Geschichte der LSBTIQ*-Bewegungen untersuche ich dabei auch die Geschichte der Menschenrechte. Meine Dissertation ist Teil der DFG- Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ und ihres Teilprojekts „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“.

Grenzen einer Erfolgsgeschichte

Ich werde in meiner Dissertation trotz der historischen Erfolge der LSBTIQ*-Bewegungen keineswegs eine lineare Erfolgsgeschichte schreiben können. Ob und inwieweit Queerness in deutschen Schulen präsent sein darf und sollte, blieb noch bis in die jüngste Gegenwart umkämpft: So begannen gerade im Gründungsjahr des Bundesverbands Queere Bildung 2014 in Baden-Württemberg monatelange Proteste gegen einen geplanten Bildungsplan, welcher die fächer-übergreifende Behandlung der Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sowie verschiedener Lebensmodelle neben der klassischen Ehe vorsah. „Schwul“ wird weiterhin in deutschen Schulen alltäglich als Schimpfwort gebraucht. LSBTIQ*-Kinder und Jugendliche machen noch immer Marginalisierungs- und Diskriminierungsfragen. Bis heute sind also geschlechtliche und sexuelle Vielfalt bildungspolitisch relevant. Wie ich herausarbeiten werde, handelte es sich dabei bezüglich der Kontexte und Inhalte schulischer Bildung seit Gründung der Bundesrepublik um politische Kämpfe.

Cite this article: Merlin Sophie Bootsmann, “Bildunsgplan statt Berufsverbot. Wie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt innerhalb der letzten fünfzig Jahre vom schulischen Tabu zum INhalt von Bildungs- und Lehrplänen wurde”, in: History | Sexuality | Law, 19/01/2022, https://hsl.hypotheses.org/1801, (accessed on: Datum).


[1] Zitiert nach Thomas Hofsäss, Homosexualität und Erziehung. Pädagogische Betrachtungen eines Spannungsfelds in Familie, Schule und Gesellschaft, Berlin, 1995, S.73f. Vgl. auch Martin Lücke, Vom ›Normalkinde‹ zu einer Sexualpädagogik der Vielfalt. In: Sarah Huch/Martin Lücke, Sexuelle Vielfalt im Handlungsfeld Schule, Bielefeld, 2015, S. 13–26.

[2] Vgl. bspw. für das Land Berlin

[3] Der Begriff der LSBTIQ*-Bewegungen wird bewusst als ahistorischer Überbegriff verwandt. Als soziale Bewegungen innerhalb der BRD können zwar lange Zeit nur Schwulen- und Lesbenbewegung bezeichnet werden. Einerseits änderten sich aber ab den 1990er Jahren und zunehmend im 21. Jahrhundert die Selbstbezeichnungen von LSBTIQ*-Kollektiven. Andererseits soll durch den Sammelbegriff die historische Rolle und Arbeit von bisexuellen, trans, inter und (anderen) queeren Menschen gewürdigt werden.


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hsl (January 19, 2022). Bildungsplan statt Berufsverbot. Wie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt innerhalb der letztem fünfzig Jahre vom schulischen Tabu zum Inhalt von Bildungs- und Lehrplänen wurde. History | Sexuality | Law. Retrieved April 28, 2025 from https://doi.org/10.58079/ppx1


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