Aufbrüche in der Rassismusdebatte der Frauenbewegung
Pia Marzell ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschlechtergeschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena. In ihrem Dissertationsprojekt forscht sie zu Auseinandersetzungen marginalisierter Frauen in der Neuen Frauenbewegung. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Frauen- und Queerbewegungen in Ost- und Westdeutschland, die Geschichte des Nationalsozialismus und deren Implikationen in der Gegenwart sowie Sexualitätsgeschichte. Kontakt: pia.marzell[at]uni-jena.de
Der Erste gemeinsame Frauenkongress fand vom 23.-25. März 1984 in Frankfurt am Main statt. Über 1000 Frauen diskutierten über Aufenthaltsrecht, Religion, Mädchenbildung, Gesundheitsversorgung sowie über Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen deutschen und migrantischen Frauen.
Das Aufenthaltsrecht und seine diskriminierenden Auswirkungen
Eines der zentralen Themen der Konferenz war die Debatte um das Aufenthaltsrecht in Deutschland. Anfang der 1980er hatte sich die allgemeine Stimmung gegenüber Migrant*innen in der Bundesrepublik gewandelt: 1979 setzte, ausgelöst durch den ersten Golfkrieg und die zweite Ölkrise, die bis dahin schwerste wirtschaftliche Rezession in der Bundesrepublik ein. Die Arbeitslosigkeit stieg stark an, auch unter Immigrant*innen.[1] Ein Jahrzehnt zuvor, 1973, war die Arbeitsmigration in die Bundesrepublik mit dem sogenannten „Anwerbestopp“ eingeschränkt worden. Galten Migrant*innen bis Anfang der 1970er Jahre als wichtige Stütze der bundesdeutschen Wirtschaft, wurden sie seit Mitte der 1970er zunehmend als wirtschaftliche Belastung beschrieben.[2]
Im Aufruf zur Konferenz hieß es: „Wir [die Migrantinnen] dienen als konjunkturelle Manövriermasse für den Arbeitsmarkt und neuerdings auch als die Sündenböcke für die wirtschaftliche Krise.“[3] Viele der Migrantinnen mussten schwere körperliche Arbeit in Industriebetrieben oder in niedrigentlohnten Dienstleistungsberufen verrichten. Viele der Frauen hatten keine eigene Arbeitserlaubnis, sondern waren meist durch Familienzusammenführungen in die Bundesrepublik gekommen. Damit war ihr Aufenthaltsstatus an den des Ehemanns geknüpft. Dies versetzte die Frauen in eine prekäre Lage: Sie konnten sich nicht von ihrem Mann trennen, selbst wenn sie Gewalt in der Beziehung erfuhren. Trennten sie sich doch, so würde ihr Aufenthaltsgrund verfallen.[4]
Seit Mitte der 1970er Jahre waren in der Bundesrepublik Frauenhäuser eingerichtet worden. Gewalt gegen Frauen und Strategien gegen diese Gewalt waren zentrales Thema in der Frauenbewegung. Die Frauenhäuser konnten jedoch Migrantinnen keinen Schutz bieten, da diese nicht nur von ihren Ehemännern, sondern auch von Seiten des Staates bedroht waren. Zog eine Migrantin nämlich ins Frauenhaus war sie zwar vor ihrem Ehemann sicher, keineswegs aber vor den deutschen Behörden, die jederzeit eine Abschiebung einleiten konnten.[5]
Die Konferenz 1984 eröffnete eine breite Diskussion erstens darüber, inwiefern das Aufenthaltsrecht Frauen benachteiligte. Zweitens wurde besprochen, wie die Frauenbewegung Politik mit und für Migrantinnen machen könnte. Als Ergebnis der Konferenz wurde eine Resolution verabschiedet. Der erste Punkt beinhaltete die „Forderung nach einem eigenständigen Aufenthaltsrecht und eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für ausländische Frauen“.[6]
Diese Forderungen waren ein wichtiger Schritt im Kampf gegen das diskriminierende Ausländergesetz.[7]Probleme von Migrantinnen wurden nun als Frauenprobleme und damit als Anliegen der Frauenbewegung formuliert. Dies bedeutete nicht, dass eine antirassistische Praxis von nun an zur Maxime der bundesdeutschen Frauenbewegung wurde;[8] doch kann diese Debatte als ein Grundstein gesehen werden, über Rassismus und Antirassismus zu sprechen. Aktivistinnen der Frauenbewegung sahen sich nun in der Pflicht auch ihre eigene Rolle als Diskriminierende zu überdenken.
Frauen* als (Mit)Täterinnen
Bereits 1980 hatte Frigga Haug mit ihrem Aufsatz „Frauen – Opfer oder Täter?“ die Identifikation von Frauen mit einem Opferstatus in Frage gestellt. Frauen würden an ihrer eigenen Unterdrückung mitarbeiten, so ihre These, da sie dieses durch ihr angepasstes Verhalten reproduzierten.[9] Nun wurde auf dem Frauenkongreß auch die Täterinnenrolle weißer deutscher Frauen gegenüber Migrantinnen diskutiert. Migrantinnen erlebten insbesondere das Schweigen der einheimischen Frauen in Reaktion auf die Erzählungen der Migrantinnen als eklatant. Die Konferenz hatte Migrantinnen eine Gelegenheit geboten, ihre diskriminierenden Erfahrungen einen Ausdruck zu geben und Rassismus in der Frauenbewegung zu thematisieren. Viele der migrantischen Frauen fühlten sich von der bundesdeutschen Frauenbewegung vereinnahmt und gleichzeitig zum Schweigen gebracht.[10] Auf der Konferenz sollte ein Dialog angestoßen werden, in dem Migrantinnen als eigenständige und gleichwertige Gesprächspartnerinnen wahrgenommen werden wollten. Die deutschen Frauen aber verstummten und fanden ihre Position in der Debatte nur schwer.
Die größte Arbeitsgruppe der Konferenz „Ausländische und deutsche Frauen – was verbindet uns eigentlich…? diskutierte dieses Schweigen und die abwehrenden Reaktionen der weißen deutschen Frauen. Diese kamen zu dem Schluss, „daß wir auch den Rassismus in uns selbst begreifen und bekämpfen müssen.“[11] In dieser Arbeitsgruppe hatten Migrantinnen zuvor die europäische Frauenbewegung scharf kritisiert und Anja Ruf, die die AG für den Tagungsband beschrieb, formulierte den Eindruck, dass die Migrantinnen auf eine Gelegenheit gewartet hätten ihren „ganzen Frust und ihre ganze Wut über den langjährigen Rassismus der deutschen Frauen und der Frauenbewegung“ los zu werden.[12]
Der Vorwurf des Rassismus an die deutsche Frauenbewegung stieß einen Reflektionsprozess an, der die Täterinnendebatte ausweitete und die Frauenbewegung weit über das nächste Jahrzehnt hinaus beschäftigen würde. Die Pluralisierung der Frauenbewegung, während der 1980er Jahre, verstärkte diesen Prozess. Doch waren es -wie bei der Konferenz 1984 – in den Folgejahren vor allem marginalisierte Frauen selbst, die Rassismus,[13] Antisemitismus[14] und Behindertenfeindlichkeit[15] in der Frauenbewegung thematisierten und historisch aufarbeiteten.
Das Ende der Konferenz und die Folgemonate
Die Resolution des Kongresses umfasste viele Punkte, sie rief Parteien und Gewerkschaften dazu auf gegen eine Verschärfung der Ausländergesetzgebung Stellung zu beziehen, forderte die Abschaffung von Sammelunterkünften, das Recht auf bezahlte Arbeit und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Auch die Frauenbewegung selbst sollte sich an die Arbeit machen. In der Resolution heißt es, es werde die Gründung neuer Initiativen erwartet „die dem wirklichen Austausch zwischen ausländischen und deutschen Frauen dienen […] und die gleichberechtigte und gemeinsame Zusammenarbeit von der Ausnahme zur Regel machen“ sollten.[16]
Das Jahr 1984 kann als Aufbruch verstanden werden. Die Konferenz eröffnete eine breite Diskussion über Rassismus in der Frauenbewegung und die Verschränkung von Rassismus und Sexismus im bundesdeutschen Aufenthaltsrecht. Jedoch blieb die Konferenz nicht das einzige Ereignis dieses Jahres, das die westdeutsche Frauenbewegung bewegte.
Im September 1984 griff ein Mann aus der faschistischen Organisation Graue Wölfe den Treff- und Informationsort für Frauen aus der Türkei (TIO)[17] in Berlin an. Er tötete Fatma E., die gerade zu einem Beratungsgespräch im TIO war und verletzte die in der Beratung tätige Seyran Ateş lebensgefährlich. Das Gericht sprach den Täter wegen mangelnder Beweise frei, obwohl alle Augenzeuginnen den Täter bei einer Gegenüberstellung erkannt hatten. Die im TIO aktiven Frauen analysierten die Tat als brutalsten Ausdruck von Männergewalt. Weder die türkische und kurdische Linke noch die deutsche Frauenbewegung nahmen sich dem Fall an. „Wieso herrscht immer wieder die gleiche Hilflosigkeit bei Frauen und Feministinnen vor, wenn ausländische Frauen Angriffen ausgesetzt sind?“, fragten die Frauen aus dem TIO.[18] Die fehlenden Reaktionen auf den Anschlag zeigen, dass migrantische Frauen (noch) nicht als selbstverständlicher Teil der Bewegung galten.
Auf dem Ersten gemeinsamen Frauenkongress war Rassismus als Diskriminierung deutscher Frauen gegenüber Migrant*innen verhandelt worden. Schwarze Deutsche waren in der Diskussion kaum wahrgenommen worden. Die Dichterin und spätere Aktivistin der Afrodeutschen Bewegung May Ayim nahm ebenfalls an der Konferenz teil. Obwohl sie den Austausch genoss, sah sie sich in den Debatten nicht vollends repräsentiert. Für May Ayim waren die Auseinandersetzungen ein wichtiger Anstoß für ihr weiteres Engagement und die Gründung der Afrodeutschen Bewegung.[19]
Das Jahr 1984 war ein entscheidendes Jahr für die Frauenbewegung. Es brachte die Anfänge einer neuen Bewegung, setzte die Grundpfeiler für die Rassismus-Debatte und zeigte die Baustellen sowohl im Kampf gegen diskriminierende Gesetze als auch innerhalb der Frauenbewegung.
Cite this article: Pia Marzell, „Sind wir uns denn so fremd?“ Aufbrüche in der Rassismusdebatte der Frauenbewegung”, in: History | Sexuality | Law, 08/03/2021, https://hsl.hypotheses.org/1608, (abgerufen am: Datum).
[1] „Sind wir uns denn so fremd? Ausländische und deutsche Frauen im Gespräch.“ Ist der Titel des Tagungsbandes des Ersten gemeinsamen Frauenkongresses. Vgl. Arbeitsgruppe Frauenkongreß (1985): „Sind wir uns denn so fremd? Dokumentation des 1. Gemeinsamen Kongresses ausländischer und deutscher Frauen 23.-25.März 1984“ (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985).
[1] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, „Arbeitslose und Arbeitslosenquote“ 18/08/2020,https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61718/arbeitslose-und-arbeitslosenquote, (abgerufen am 24/02/2021).
[2] So schrieb bspw. der Spiegel in seiner Titelstory der Ausgabe „Grenzen dicht für Ausländer?“ 1981: „Die Bundesregierung will den Zuzug von Ausländern eindämmen, CDU-Politiker möchten abschieben, unter den Bürgern kommt Fremdenfeindlichkeit auf.“ O.A. „Ausländer: „Schmerzhafte Grenze gezogen“, in Spiegel 07/12/1981, https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14351381.html (abgerufen am 24/02/2021).
[3] Arbeitsgruppe Frauenkongreß, „Aufruf zum ersten gemeinsamen Frauenkongreß von Migrantinnen und einheimischen Frauen“, in Sind wir uns denn so fremd?, hg. von dies. (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985), 15.
[4] 2011 wurde das Aufenthaltsgesetz reformiert, die Härtefallregelung des § 31 AufenthG besagt seitdem: „Von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik […] ist abzusehen […] wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Ehegatte Opfer häuslicher Gewalt ist.“
[5] Traude Ratsch „Wir fordern ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Frauen“, in Sind wir uns denn so fremd?, hg. von Arbeitsgruppe Frauenkongreß (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985), 42.
[6] Arbeitsgruppe Frauenkongreß, „Aufruf des ersten gemeinsamen Frauenkongreß von Migrantinnen und einheimischen Frauen“, in Sind wir uns denn so fremd? hg. von ders. (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985), 207.
[7] Das AuslG wurde 1965 verabschiedet, also zehn Jahre nach dem Anwerbeabkommen mit Italien. Erst 2004 trat es außer Kraft und wurde durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt.
[8] Bspw. wurde die besondere Diskriminierung von Migrantinnen in dem ersten Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetztes der Bundes-AG Frauen der Grünen von 1985 nicht bedacht. Der Entwurf war nur auf deutsche Frauen zugeschnitten, die Forderung nach einem vom Ehepartner unabhängigen Aufenthaltsrecht war nicht aufgenommen worden. Vgl. Die Grünen. Bundes-AG Frauen der Grünen „Vorläufiger Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes“ (Bonn 1986), in Die Neue Frauenbewegung in Deutschland hg. von Ilse Lenz (Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2009), 251.
[9] Vgl. Frigga Haug „Frauen – Opfer oder Täter?“, in Erinnerungsarbeit hg. von ders. (Hamburg: Argument Verlag, 1990), 9-20.
[10] Vgl. Agnès Bucaille-Euler „Ein umfassendes Thema mit starkem Engagement: Religion“, in Sind wir uns denn so fremd? hg. von Arbeitsgruppe Frauenkongreß (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985), 118.
[11] Anja Ruf „Was haben ausländische und deutsche Frauen gemeinsam?“, in Sind wir uns denn so fremd? hg. von Arbeitsgruppe Frauenkongreß (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985), 160.
[12] Ebenda. 162.
[13] Vgl. Katharina Oguntoye et al. „Farbe bekennen“ (Berlin: Orlanda Frauenverlag 1986).
[14] Vgl. Debora Antmann „Lesbisch feministischer Schabbeskreis“, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv, 2019,
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/akteurinnen/lesbisch-feministischer-schabbeskreis, (abgerufen am 24/02/2021).
[15] Vgl. Pia Marzell „Krüppelfrauengruppen“, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv, 27/09/2020,
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/krueppelfrauengruppen, (abgerufen am 24/02/2021).
[16] Arbeitsgruppe Frauenkongreß, „Aufruf des ersten gemeinsamen Frauenkongreß von Migrantinnen und einheimischen Frauen“, in Sind wir uns denn so fremd? hg. von ders. (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985), 207.
[17] Der Treff- und Informationsort TIO besteht bis heute in Berlin: https://www.tio-berlin.de, (abgerufen am 24/02/2021).
[18] O.A., Wir klagen an!, in Sind wir uns denn so fremd? hg. von Arbeitsgruppe Frauenkongreß (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985), 248.
[19] Vgl. May Opitz, Brief aus Münster, in Sind wir uns denn so fremd? hg. von Arbeitsgruppe Frauenkongreß (Berlin: sub rosa Frauenverlag, 1985), 213.
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hsl (March 8, 2021). „Sind wir uns denn so fremd?“[1]. History | Sexuality | Law. Retrieved December 8, 2024 from https://doi.org/10.58079/ppwm