Dieser Text ist im Rahmen des Seminars „Männlichkeit(en)” (im WiSe 2019/20, bei Ulrike Schaper, FU Berlin) unter der Zusammenarbeit von Tom-Aaron Aschke, Maria Ganten, Charlotte Lünstroth und Daniel Woyciechowski entstanden. Maria Ganten hat ihn für ihn für diesen Blog aufarbeitet. Sie studiert Geschichte und Englisch an der Freien Universität und arbeitet als studentische Mitarbeiterin im Projekt „Homosexuellenbewegung und Rechtsordnung in der BRD (1949–2002)“.
Einige Historiker*innen befassten sich vor dem Hintergrund der sich etablierenden Geschlechtergeschichte innerhalb der Neuen Kulturgeschichte mit den Folgen von Kriegsversehrtheit für Gesellschaften und Individuen.[1] Daraus entwickelte sich unter anderem die Frage, wie sich die Geschlechterordnung in Folge des Ersten Weltkriegs veränderte.[2] Nils Löffelbein beschreibt beispielsweise die oft optisch stark sichtbare und körperlich einschränkende Kriegsversehrtheit vieler heimkehrender Soldaten als einen Bruch mit bestehenden Männlichkeitsbildern. Teil dieser Bilder war eine maskulin-heroische Härte nach Innen und Außen, die Männlichkeit auszeichnete.[3] Brüche mit diesen Erwartungen werden besonders im Verhältnis zu anderen Geschlechteridentitäten und Rollenerwartungen sichtbar, insbesondere dann, wenn die Positionen miteinander verschränkt oder voneinander abhängig sind. Anhand der Ehe und den damit einhergehenden Rechten und Pflichten können Brüche entsprechend besonders gut erkennbar werden.
Gesellschaftliche oder individuelle Aufgabe: Wiedereingliederung Kriegsversehrter nach dem Ersten Weltkrieg
Das Ende des Ersten Weltkriegs stellte Staat und Gesellschaft im Deutschen Reich vor viele Herausforderungen. Eine davon war die Reintegration der zurückkehrenden Soldaten und Kriegsgefangenen in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben. Zu diesen Personen zählten auch psychisch Traumatisierte und körperlich Kriegsbeschädigte, die von der Front oder aus den Lazaretten mit fehlenden Extremitäten zurückkehrten. Diese Gruppe wird auf bis zu 2,7 Millionen Personen geschätzt.[4] Die gesellschaftliche Aufgabe war es nun, diese Menschen wieder in einen (Arbeits)alltags zu reintegrieren.[5] Verschiedene Institutionen und Gesetze dienten als Grundlage für Wiedereingliederung und Entschädigung.[6] Neben Staat und Gesellschaft, sich um den Verbleib der Kriegsversehrten zu kümmern, standen auch die Kriegsbeschädigten selbst und deren Familien unter dem Druck, die Männer wieder in das Arbeits- und Familienleben einzugliedern.
Der Wert eines Mannes bemaß sich unter anderem an der Fähigkeit, in der Familie die Rolle des “Ernährers” und in der Gesellschaft die Rolle des arbeitenden Bürgers einzunehmen. Auf Grund der körperlichen Einschränkungen durch die Kriegsverletzungen und die diversen psychischen Störungen konnten die heimkehrenden Männer oft nicht nahtlos an ihre frühere berufliche Tätigkeit und ihre familiäre Rolle anschließen.[7] Sehr häufig hatten die Ehefrauen während der Kriegsjahre diese Rolle übernommen. Entsprechend stellten sie nun in Frage, ob und wie Männer diese Aufgaben, gerade wenn sie kriegsversehrt waren, weiter erfüllen konnten. Erschwerend kam hinzu, dass Männer, die an psychischen Kriegstraumata litten, keine finanziellen Entschädigungen erhielten.[8] Das wiederum führte zu klaffenden Lücken in der Familienversorgung und verdeutlichte einmal mehr, dass diese Männer ihrer Rollenerwartung nicht gerecht werden konnten.
Der Krieg ist vorbei: Ehen stehen unter Zerreißprobe
Die heimkehrenden kriegsversehrten Soldaten stellten die Institution Ehe vor erheblichen Herausforderungen, die sich nicht zuletzt aus deren rechtlicher Verfasstheit ergaben.[9] Die Ehe ist ein rechtlicher Ort, an dem der Staat Sexualität, Familie und Geschlechterverhältnisse beeinflusst und reguliert werden.[10] Dies kann etwa durch eine pronatale staatliche Subventionspolitik geschehen, indem beispielsweise verheiratete Paare steuerlich gefördert und mit staatlichen Zuwendungen unterstützt werden, wenn sie Kinder versorgen und großziehen. Während der Weimarer Republik war diese Haltung in der Verfassung mit folgendem Satz festgelegt: „Die Reinerhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf ausgleichende Fürsorge.“[11] Die zu Beginn des 20. Jahrhunderts übliche geschlechtliche Rollenverteilung in der Ehe, nämlich die Trennung in Innen und Außen, bzw. öffentlich und privat, wurde durch den Ersten Weltkrieg in Frage gestellt und damit erheblich herausgefordert.[12] Wenn ein Ehemann versehrt aus dem Krieg zurückkam, fiel es den Eheleuten oft schwer, an die vorherigen Rollenverteilungen anzuknüpfen. Die erforderliche Neujustierung des Ehelebens rüttelte an den bisherigen Routinen, und eine neue Aufgabenverteilung im Alltag war oft unumgänglich. Gleichzeitig wurden im öffentlichen Raum oder beispielsweise in Zeitschriften, an Männer und an Frauen klare Anforderungen formuliert, wie sie innerhalb des ehelichen Rahmens mit den neuen Herausforderungen umzugehen hätten. Die Historikerin Sabine Kienitz beschreibt in ihrer Analyse der Geschlechterverhältnisse die Anforderungen an Ehefrauen wie folgt: „…als eine Hauptaufgabe deutscher Frauen [galt es], sich für den körperlichen Einsatz ihres Mannes im Krieg auf besondere Art und Weise erkenntlich [zu] zeigen.“ Damit war zum Beispiel die Pflege der Versehrten gemeint.[13] An Männer wiederum wurde die Forderung gestellt, die eigene Versehrung unsichtbar werden zu lassen und arbeitsfähig und damit „nützlich“ für die Gesellschaft zu sein.
Trotz dieser hohen Herausforderungen sind nur wenige Beispiele überliefert, in denen Personen den hohen Anforderungen auf juristischer Ebene begegnet sind. Die Begegnungen mit der Judikative in diesem Kontext verdeutlicht die Paradoxie von Recht.[14] Wenn Ehepaare Rentenansprüche einforderten, konnten sie sich auf den schützenden Charakter ihrer Rechte berufen.[15] Äußerten Ehefrauen jedoch, wie überfordernd die Ansprüche an sie waren, wird sichtbar, wie einschränkend die Konsequenzen der Ehe auf die Lebensgestaltung dieser Frauen war. Als Normbruch galt es nämlich, eine Scheidung zu fordern. Nicht nur, dass Scheidungen häufig als „biographischer Unfall“ gewertet wurden, auch die Zweckbindung der Ehe an die „Erhaltung und Vermehrung der Nation“, erschwerte es den Frauen, sich aus dem Bund zu lösen.[16]
Wer diese juristischen Schritte tatsächlich ging, ist unklar. Kienitz gibt zu bedenken, dass es von heute aus schwer nachvollziehbar ist, welche Motive tatsächlich ausschlaggebend für Scheidungen waren. Zudem beschreibt sie, dass die Erwartung, dass Frauen ihre Männer bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung unterstützten, auch mit der Funktion verknüpft war, die Nation zu stabilisieren.[17] Das erhöhte den gesellschaftlichen Druck, die Ehen aufrecht zu erhalten. Versehrte Männer, die Rentenansprüche einforderten und sich damit auf die schützende Funktion von Recht beriefen, begegneten oft dem Misstrauen, ob sie nicht simulierten, um Gelder zu erhalten. Männer waren in diesen Fällen besonders auf ihre Ehefrauen angewiesen. Diese rechtlichen Voraussetzungen, moralischen Erwartungen und gesellschaftlichen Annahmen führten zu besonders spannungsreichen Bedingungen für die Ehe aber auch nur bedingten Möglichkeiten, diesen Spannungen rechtlich zu begegnen.
Strapazierter Ehebund
Der Ehe der K.‘s steht exemplarisch für die Herausforderungen, vor denen die Institution Ehe nach dem Ersten Weltkrieg stand. Dokumentiert ist der Fall über den Brief von Maria K. an das badische Versorgungsgericht im Jahr 1931, in welchem sie um die Scheidung ihrer Ehe mit ihrem Ehemann Friedrich K. ersuchte.[18] 1926 hatte Maria K. den Kriegsteilnehmer Friedrich K. geheiratet, der aus dem Krieg ein Nervenleiden davontrug. Seine Frau beschrieb in ihrem Brief Gewalt- und Gefühlsausbrüchen, einem schlechten körperlichen Zustand und erhöhter Nervosität, die Friedrich K.’s Trauma auszeichneten. Weiter beklagte sie, dass Friedrich K. die Anforderungen eines geregelten Erwerbslebens nicht erfüllen und sich auch nicht in die Arbeitswelt integrieren konnte. Maria K. konnte nur einen geringen Rentenanspruch auf Grunde der Versehrtheit für den gemeinsamen Haushalt einfordern. Während Friedrich K. in der Beschreibung von Maria K. „immer mehr regredierte“ und für diese zunehmend zu einer Last wurde, übernahm sie sowohl die häusliche Arbeit als auch den Erwerb des Familieneinkommens.[19] Die als „männlich“ konnotierte Erwerbsarbeit wurde nun von Maria K. ausgeübt. Friedrich K. verlor im Verständnis seiner Ehefrau seine Rolle und Funktion als „Mann“ sowie als „Ernährer“, vielmehr schien er zu einem Kind zu werden.[20] Auch die gesellschaftliche Funktion des „arbeitenden Mannes“, der zum volkswirtschaftlichen Erfolg der Nation beizutragen hatte, konnte er nicht mehr erfüllen. Die Rollenverteilung zwischen den Eheleuten stellte die zu dieser Zeit üblichen Muster geschlechtlich geteilter Arbeit auf den Kopf. Das praktische Blatt erklärte seinen Leserinnen die genannten Ansprüche sogar als eheliche Pflichten. In der Zeitschrift wurde Geduld von den Frauen gefordert und Durchhalten als Gebot der Stunde propagiert. Vor diesem Hintergrund ist das Scheidungsgesuch Maria K.s eine Seltenheit, weil es den anerkannten Strategien mit Kriegsversehrtheit umzugehen, widersprach. Der Brief von Maria K. zeigt gerade deshalb die massiven Herausforderungen, vor denen die Ehe nach dem Ersten Weltkrieg stand.[21]
Erschütterte Ehe – erschütterte Männlichkeit?
Der Brief von Maria K. bricht mit dem Rollenmuster, das Frauen gesellschaftlich zugedacht war und verdeutlicht, wie die Folgen des Krieges Geschlechtervorstellungen herausforderten. Die Kerben, die der Erste Weltkrieg hinterließ, zeigten sich auch im Ehealltag und den neuen Rollenverteilungen. Bei den Eheleuten K. zeigt sich auch, wie Männlichkeit massiv in Frage gestellt und in einer Krise gestürzt wurde. Mit dem Krisenverständnis, das die Historiker*innen Felix Kramer und Nina Mackert vorschlagen, kann dieser Zeitraum als Moment verstanden werden, in dem die hegemoniale Position von Männlichkeit zwar neu konfiguriert aber auch stabilisiert und bestätigt wurde.[22] Wiederholt betont Kienitz in ihrer Arbeit zu den Eheleuten K., dass das Scheidungsgesuch von Maria K. eine Seltenheit darstellt und kontrastiert den Fall zu den breit verbreiteten Anforderungen an das Eheleben nach dem Krieg. Im Rahmen dieses Blogbeitrags kann nur vermutet werden, dass die Kombination aus gesellschaftlichen Anforderungen, klar definiertem Zweck der Ehe und geringen rechtlichen Spielräumen für Frauen, die Institution Ehe zwar erschütterten, aber Männlichkeit(en) in ihrer hegemonialen Position nicht grundsätzlich veränderten. Eine weitere Analyse von Gerichtsakten zu Scheidungsfällen dieser Zeit könnte hier mehr Antworten liefern.
Diesen Artikel zitieren: Maria Ganten, “Männlichkeit und Ehe nach dem Ersten Weltkrieg”, in: History | Sexuality | Law, 09/04/2020, https://hsl.hypotheses.org/1344, (abgerufen am: Datum).
[1] Vgl. Angelika Tramitz: „Vom Umgang mit Helden. Kriegs(vor)schriften und Benimmregeln für deutsche Frauen im Ersten Weltkrieg“, in: Peter Knoch (Hg.) Kriegsalltag. Die Rekonstruktion des Kriegsalltags als Aufgabe der historischen Forschung und der Friedenserziehung, Stuttgart, 1989, S: 84–113 oder Regina Schulte: „Die Schwester des kranken Kriegers, Krankenpflege im Ersten Weltkrieg als Forschungsproblem, in: bios 7, 1994, S. 83–100.
[2] Nils Löffelbein: „Aus Krüppelnot empor zum Heldentum!“ Männlichkeitsvorstellungen und Kriegsopferfürsorge in Westfalen und im Rheinland während des Ersten Weltkriegs, in: Geschichte im Westen 29, 2014, S. 48.
[3] Ebd., S. 49
[4] Sabine Kienitz: „Der Krieg der Invaliden. Helden-Bilder und Männlichkeitskonstruktionen nach dem Ersten Weltkrieg“, in: Militärgeschichtliche Zeitschrift 60, 2001, S. 367–402, hier: S. 375.
[5] Carola Jüllig: Kriegsheimkehrer und Kriegsversehrte, in: LeMO, Weimarer Republik, 2014, https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/industrie-und-wirtschaft/kriegsheimkehrer-und-kriegsversehrte.html, (Abruf: 07.02.2020).
[6] Jüllig, sowie Christine Wolter: Ärzte als Experten bei der Integration Kriegsbeschädigter und Kriegsversehrter nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, in: Zeitschrift für Geschichte der Wissenschaften, Technik und Medizin, 23 H. 3, 2015, S. 150.
[7] Wolters, S. 152.
[8] Ebd.
[9] Ebd., S. 153.
[10] Dean Spade und Craig Willse: Marriage will never set us Free, in: Organizing Upgrade, September 2013, https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/industrie-und-wirtschaft/kriegsheimkehrer-und-kriegsversehrte.html, (Abruf: 25.03.20) und Rubin, Gayle: Thinking Sex – Notes for a Radical Theory of the Politics of Sexuality, in: Deborah Carlin (Hg.) Queer Cultures, Pearson/Prentice Hall, 2004 S. 304–353.
[11] Zitiert nach: Irene Gerlach: Familienpolitik: Geschichte und Leitbilder, in: Informationen zur Politischen Bildung, Nr. 301, Bundeszentrale für Politische Bildung, 2008, https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/industrie-und-wirtschaft/kriegsheimkehrer-und-kriegsversehrte.html, (Abruf: 25.03.20).
[12] Kirsten Heinsohn: “Grundsätzlich” gleichberechtigt. Die Weimarer Republik in frauenhistorischer Perspektive, in: Weimarer Republik, APuZ 18-20, 2018, Bundeszentrale für Politische Bildung, https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/industrie-und-wirtschaft/kriegsheimkehrer-und-kriegsversehrte.html, (Abruf: 27.03.2020)
[13] Sabine Kienitz: Der Krieg der Invaliden, Helden-Bilder und Männlichkeitskonstruktionen nach dem Ersten Weltkrieg, in: Jörg Duppler & Hans-Erich Volkmann (Hgg.), Militärgeschichtliche Zeitschrift 60, 2001, S. 367-402, hier: S. 371.
[14] Ben Golder: Foucault, Rights and Freedom, in: International Journal for the Semiotics of Law – Revue Internationale De Sémiotique Juridique, vol. 26, no. 1, 2013, S. 5–19, hier: S. 5 f.
[15] Kienitz, S. 371.
[16] Margret Rottleuthner-Lutter: Die Entwicklung der Ehescheidung in Deutschland während der letzten 100 Jahre, in: Glatzer W. (Hg.) Ansichten der Gesellschaft. Gegenwartskunde — Sonderheft, vol 11. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, S. 315 und Irene Gerlach, Familienpolitik: Geschichte und Leitbilder, in: Informationen zur Politischen Bildung, Nr. 301, Bundeszentrale für Politische Bildung, 2008, https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/industrie-und-wirtschaft/kriegsheimkehrer-und-kriegsversehrte.html, (Abruf: 25.03.20).
[17] Kienitz, S. 369.
[18] Die Informationen zu dem Brief von Maria K. wurden entnommen aus: Sabine Kienitz: Der Krieg der Invaliden. Helden-Bilder und Männlichkeitskonstruktionen nach dem Ersten Weltkrieg, in: Militärgeschichtliche Zeitschrift 60, 2001, S. 367–402.
[19] Ebd., S. 367-368.
[20] Ebd., S. 368.
[21] Ebd., S. 369.
[22] Krämer, Felix, Mackert, Nina: Wenn Subjekte die Krise bekommen, in: Achim Landwehr (Hg.) Diskursiver Wandel, Wiesbaden: 2010, S. 265-279.
OpenEdition suggests that you cite this post as follows:
hsl (April 9, 2020). Männlichkeit und Ehe nach dem Ersten Weltkrieg. History | Sexuality | Law. Retrieved December 8, 2024 from https://doi.org/10.58079/ppw0
Die Kriegserfahrung hat traditionelle, militarisierte Ideale der Mannlichkeit sowohl bestarkt als auch eingerissen. Das Trauma des Krieges brachte Manner dazu, verschiedene Gefuhle und Verhaltensweisen, die mit den vorherrschenden sozialen Normen nicht im Einklang waren, infrage zu stellen und mit ihnen zu experimentieren. Mit Idealen des sexuell enthaltsamen, emotional disziplinierten Kriegers begannen manche Manner, das “von oben” verordnete Mannlichkeitsbild zu verspotten, und sie fantasierten von der Uberschreitung von Gendernormen, um den Strapazen der militarisierten Mannlichkeit zu entkommen. Traditionelle Genderparadigmen gerieten weiter unter Druck, weil Manner Ressentiments gegen das angeblich bequeme Leben der Frauen an der Heimatfront pflegten. Auf ihrer Suche nach emotionalen Verbindungen mit Menschen, welche die Fronterfahrung verstanden, beteuerten manche Manner die Liebe fur ihre Kameraden aus Verlangen oder Not und charakterisierten diese Verbindungen als naturlich und vollkommen konsistent mit dem Ideal, “gute Kameraden” zu sein. Was die Kriegserfahrung ausloste, scheint eine interessante Umkehrung mannlicher Ideale zu sein: Wahrend heterosexuelle Manner mit “weiblichen” Eigenschaften experimentierten, um die Brutalitat der Schutzengraben zu uberleben, entdeckten homosexuelle Manner ihre “mannlichere” Seite als Folge der Fronterfahrung. Im Umfeld der Kameradschaft, zu der emotionale Verbindungen zwischen Mannern gehorten, war es homosexuellen Mannern moglich, ihre Liebe als im militarischen Umfeld annehmbar oder sogar ideal zu definieren. Manche homosexuelle Veteranen machten sich das hypermaskuline Bild des Kriegers zu eigen, und sie idealisierten ihre Form der Liebe und Sexualitat als fur die emotionale Belastung des modernen Krieges perfekt geeignet. Indem homosexuelle Veteranen ihre Erfahrung als Soldaten dazu nutzten, fur die Integration Homosexueller in die nationale Gemeinschaft zu argumentieren, starkten sie offensiv das hegemoniale Bild des disziplinierten, hypermaskulinen Kriegerideals. Obgleich die homosexuelle Community in den 19r Jahren ihre Argumentation dafur entwickelte, dass die Kriegserfahrung aus Homosexuellen “richtige Manner” gemacht habe, wurden sie dennoch als Feinde der Nation wahrgenommen, was sich in der vom nationalsozialistischen Regime nach 1933 entfesselten Gewalt gegen homosexuelle Manner bewahrheitete. Der Erste Weltkrieg hat mannliche Ideale destabilisiert. Als die Nationalsozialisten Vorbereitungen fur einen weiteren Krieg trafen, der die von ihnen als “Feinde der Nation” definierten Menschen vernichten sollte, versuchten sie ebenfalls, ein Bild der hypermaskulinen, militarisierten “Kameradschaft” wiederherzustellen, das “verweiblichte” Manner aus der “Volksgemeinschaft” ausgrenzte.